Planungsdokumente: Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Noer für das Gebiet südlich L285, westlich Bebauung "Möhlenbarg" (Ortschaft Lindhöft)

Begründung

5.3.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Aus dem Flächen-nutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt, die Baurechte schaffen. Erst wenn Baurechte vorliegen, können Baumaßnahmen in dem Plangebiet durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen zum Monitoring sind somit nicht erforderlich.

Die naturschutzrechtlichen Eingriffe, die sich durch die Flächenversiegelungen ergeben werden, sind im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu ermitteln und durch geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen auszugleichen. Die Maßnahmen sind dann ggf. zu überwachen, ebenso wie der Umgang mit dem Boden. Für den westlich liegenden Bereich wird im Falle einer Bebauung ein separater Bebauungsplan aufgestellt, der dann alles Weitere regelt.

5.4 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Es ist geplant, eine bestehende Ortschaft neu zu ordnen und Nachverdichtungsmöglichkeiten zu schaffen. Dafür werden 'Wohnbauflächen' (W), 'Grünflächen', eine 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Dorfgemeinschaftshaus, Bauhof sowie sportlichen und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen', 'Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung' und eine 'Fläche für Ver- und Entsorgung' mit der Zweckbestimmung 'Abwasser' dargestellt.

Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine bereits bestehende Ortschaft, die neu geordnet werden soll und für die moderate Nachverdichtungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Die Nachverdichtungsmöglichkeiten werden zu dem Verlust von Garten- und Grünflächen führen. Außerdem werden durch die Ausweisung weitere Flächenversiegelungen vorbereitet. Zudem soll im Südosten ein teilversiegelter öffentlicher Parkplatz auf einem Teil des Sportplatzgeländes geschaffen werden. Die Ermittlung des Eingriffs erfolgt auf der Ebene der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 und ggf. eines weiteren Bebauungsplanes für eine im Westen gelegene Fläche. Es ist nicht auszuschließen, dass im westlichen Bereich im Rahmen einer nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung archäologische Untersuchungen erforderlich werden. Seitens des Archäologischen Landesamtes wurde mit Schreiben vom 06.05.2022 zunächst aber mitgeteilt, dass keine Bedenken bezüglich der Planung bestünden und keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 Abs. 2 DSchG festgestellt werden konnten.

5.5 Referenzen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/__1.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1a.html

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)

  • Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB; Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung, 2006

DIN-Normen

  • 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen', 2014
  • 18915 'Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten', 2018
  • 19731 'Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial', 1998

Gemeinde Noer

  • Landschaftsplan der Gemeinde Noer, 1994
  • Flächennutzungsplan der Gemeinde Noer, 1998

Google Maps

  • https://www.google.de/maps/@53.9223594,10.5299914,172m/data=!3m1!1e3

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016
  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein

  • Digitale Topographische Karte 1 : 5.000 (DTK 5)

Landesregierung Schleswig-Holstein

  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.11.2019, http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
  • Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein, Digitaler Atlas Nord, https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein:

  • Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, 1999

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

  • Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein, 2016
  • Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 2013, gemeinsam herausgegeben mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:

  • Landwirtschafts- und Umweltatlas, http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (2020)

verlag C. H. Beck oHG

  • Baugesetzbuch; mit Änderungen durch das BaulandmobilisierungsG, 52. Auflage, 2021

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Noer hat diese Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am ……………………… durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gem. § 5 Abs. 5 BauGB

Noer, den ……………………………...

Sabine Mues

(Bürgermeisterin)