Planungsdokumente: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: „Ortsteil Stellau, westlich Schulstraße 6 – 18, nördlich Schulstraße 42“

Begründung

4 Lage im Gemeindegebiet

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Stellau der Gemeinde Barsbüttel. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist begrenzt von einem nicht mehr aktiven landwirtschaftlichen Betrieb im Norden, der Schulstraße im Osten, Wohnhäusern im Süden sowie einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Westen.

Das Gebiet liegt in einer Entfernung von ca. 6 km zum Rathaus und ca. 500 m zum Ortskern Stellaus. Das 1,2 ha große Plangebiet umfasst Teile des Flurstücks 14/56 und 271 der Flur 2 in der Gemarkung Barsbüttel.

5 Planerische Rahmenbedingungen

5.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP)

Der Landesentwicklungsplan schafft auf Landesebene die räumlichen Voraussetzungen für eine zu­kunftsorientierte Entwicklung. Ziel der Landesregierung ist, Wachstum zu schaffen und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Die Raumordnung hat dabei die Aufgabe, die vielfältigen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren sowie Gestaltungs- und Ermessensspielräume im Sinne dieser Ziele zu nutzen.

Abb. 1: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der Umfang der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Ordnungsraum, die keine Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind (Stellau, Stemwarde, Willinghusen), ist auf den örtlichen Bedarf (15% des Bestandes von 31.12.2009) bis 2025 beschränkt. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht den hier gemachten Vorgaben.