Planungsdokumente: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: „Ortsteil Stellau, westlich Schulstraße 6 – 18, nördlich Schulstraße 42“

Begründung

5.2 Regionalplan 1998 (RegPlan)

Der Regionalplan (RegPlan) für den Planungsraum I / Schleswig-Holstein Süd stellt die überge­ordneten Planungsvorgaben und Handlungsspielräume für die kommunale Bauleitplanung dar.

Die Gemeinde Barsbüttel gehört zum Kreis Stormarn im Planungsraum I / Schleswig-Holstein Süd. Der Regionalplan stellt dar, dass Barsbüttel im Ordnungsraum um Hamburg liegt, in dem sich die weitere Entwicklung des Ordnungskonzepts entlang von Siedlungsachsen vollziehen soll. Die Gemeinde Barsbüttel liegt im Achsenzwischenraum. Hier sollen grundsätzlich in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. "Sie sollen in ihrer Funktion als Lebensraum für die Bevölkerung, als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume, als Naherholungsgebiete, als Standort für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Ressourcenschutz gesichert werden." (G 3.2)

Die Siedlungsentwicklung ist auf den örtlichen Bedarf beschränkt.

Abb. 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan 1998

5.3 Entwicklungsgutachten Stormarn Hamburg 1994

Ausgehend von einer landes- und gemeindeübergreifenden Aufnahme und Bewertung der landschaftlichen Strukturen im Raum Hamburg-Ost / Südstormarn sowie von der Siedlungsentwicklung bis 1994, einschließlich bis dato vorbereiteter Siedlungsentwicklungsplanungen, wurde ein landschafts- und siedlungsübergreifendes Gutachten  erarbeitet. Es werden darin Vorschläge für die künftige Entwicklung von Landschaft, von Flächen für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Erholung und Freizeit, Verkehr (einschl. ÖPNV) sowie Ressourcenschutz gemacht. Das Gutachten besteht aus einem Textteil mit Aussagen zu dem Gesamtraum und zu den Teilgebieten und vier Themenkarten. Es wurde vom Kreis Stormarn und der Stadtentwicklungsbehörde Hamburg in Auftrag gegeben.

Abb.3: Ausschnitt aus dem Entwicklungsgutachten Stormarn 1994

Es wurde die Planungsempfehlung ausgesprochen, dass geringfügige Arrondierungen von Willinghusen, Stellau und Stemwarde sinnvoll sind. Dabei ist der Erhalt der dörflichen Strukturen zu gewährleisten.

5.4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel (FNP)

Der gültige Flächennutzungsplan von 1977 der Gemeinde Barsbüttel weist für das Plangebiet ?Fläche für die Landwirtschaft? und im nördlichen Bereich ?Dorfgebiet? aus. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der Aufstellung des B-Plans 4.11 der Bereich des Plangebietes, der bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen war zu ?Wohnbaufläche? geändert.

Der momentan in Aufstellung befindliche neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel (Entwurfsstand) wird für das Plangebiet Wohnbaufläche ausweisen.

Darstellung im gültigen FNP 1977                               Darstellung im FNP-Entwurf 2013

Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel