Planungsdokumente: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau

Begründung

8. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes soll durch Anschluss an die vorhandenen Einrichtungen erfolgen. Ggf. notwendige Erweiterungen werden vorgenommen. Das Oberflächenwasser soll weitestgehend auf den Grundstücken versickern.

Der Löschwasserbedarf ist gemäß der „Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung“ durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.

Im Plangebiet befindet sich eine Erdgasleitung der Hansewerk AG. Nach geltenden Vorschriften ist bei Leitungen ein Schutzstreifen von Bebauung und tief wurzelnden Pflanzen freizuhalten. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind mit der Hansewerk AG abzustimmen.

9. Naturschutz und Landschaftspflege

Nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz ist über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der §§ 14 und 15 BNatSchG entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden, wenn aufgrund des Bauleitplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Darüber hinaus sind im Sinne des § 1a (2) BauGB die in § 2 BBodSchG genannten Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern sowie die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Umweltprüfung ist das Plangebiet aufgenommen und bewertet worden. Im Umweltbericht sind entsprechende Angaben aufgeführt. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 wird eine detaillierte Abarbeitung der grünordnerischen Belange vorgenommen. Unter Abwägung der unterschiedlichen Schutzgutansprüche werden die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich vorgesehen und soweit erforderlich auf die artenschutzfachlichen Erfordernisse abgestimmt.

10. Billigung der Begründung

Die Begründung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 20.07.2017 gebilligt und nach Vorlage von Immissionsgutachten (LairmConsult, 05.02.2018 und 04.05.2018; Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung, 02.02.2018) um Aussagen zu Immissionen (Abschnitt 6.) im Mai 2018 ergänzt.

Trittau, Bürgermeister