Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

2. Ausschluss von Warensortimenten

(§9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5 BauNVO)

2.1. Innerhalb der Gewerbegebiete 1 und 3 (GE 1 und 3) sind die nachfolgend aufgeführten Nutzungen unzulässig:

· Möbelhaus

· Einrichtungshaus

· Möbel-Abholmarkt

· Möbel-Fachmarkt

· Küchen-Spezialhaus

· Teppich-Spezialhaus

2.2. Innerhalb der Gewerbegebiete 1 und 3 (GE 1 und 3) ist der Verkauf von Waren im Sinne der Nr. 2.1 als Randsortimente auf einer den übrigen Verkaufsflächen des Betriebes untergeordneten Fläche unzulässig.