Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

2.2. Regionalplan für den Planungsraum I (RP I)

Die zeichnerische Darstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I enthält für die Gemeinde Barsbüttel folgende Inhalte:

  • Die Gemeinde Barsbüttel liegt im Ordnungsraum der Stadt Hamburg
  • Nördlich an die Gemeinde Barsbüttel grenzt ein Regionaler Grünzug
  • Die Gemeinde hat die raumordnerische Funktion eines Stadtrandkernes 2. Ordnung
  • Die Gemeinde Barsbüttel gehört zu einem baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes (Hamburg)
  • Die Gemeinde Barsbüttel liegt innerhalb der Abgrenzung der Siedlungsachsen und Besonderen Siedlungsräume
  • Die Gemeinde Barsbüttel liegt am Kreuzungspunkt zweier Bundesautobahnen

In den Ordnungsräumen um Hamburg und Lübeck sind zum langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume und im Sinne einer ausgewogenen Freiraum- und Siedlungsentwicklung regionale Grünzüge ausgewiesen. (…)

Zur Sicherung der Freiraumfunktionen sollen Belastungen der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren vermieden werden. In den regionalen Grünzügen und Grünzäsuren soll planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sollen nur Vorhaben zugelassen werden, die mit den genannten Funktionen vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Innerhalb der Grünzüge und Grünzäsuren sind bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen die verschiedenen, sich teilweise überlagernden ökologisch wertvollen Bereiche und deren Funktionsfähigkeit zu beachten und von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.

Die Verbindung der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren mit örtlichen beziehungsweise innerörtlichen Grünflächen, insbesondere bei größeren Siedlungsgebieten, ist anzustreben. (Ziff. 4.2, RP I).

Planerische Grundlage für die siedlungsstrukturelle Entwicklung des Ordnungsraums um Hamburg, der etwa 45 Prozent der Gesamtfläche und rund 75 Prozent der Gesamtbevölkerung des Planungsraums umfasst, ist das Achsenkonzept. Danach soll sich die siedlungsmäßige und wirtschaftliche Entwicklung im wesentlichen in den Siedlungsgebieten auf den Achsen und insbesondere in den Achsenschwerpunkten vollziehen. (Ziff. 5.3, RP I)

Die Gemeinde Barsbüttel gehört nicht zu den Gemeinden, die als Schwerpunkte innerhalb des Achsenraumes definiert sind. Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde gegenwärtig eine Zielabweichung von den v.g. Zielen des Regionalplanes für den Planungsraum I.

2.3. Zielabweichungsverfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel hat in ihrer Sitzung am 22. Dezember 2011 beschlossen, beim Innenministerium ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan für die Erweiterung der Gewerbeflächen in der Gemeinde zu beantragen. Die Gemeinde möchte von den Zielen der in den Ziff. 4.2 (Regionale Grünzüg, Grünzüge) und Ziff. 5.3. (Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume um Hamburg) des Regionalplans für den Planungsraum I abweichen und beantragt daher parallel ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 4 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes für das Plangebiet der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 1.54.

Die Neuausweisung von 15 ha Gewerbeflächen ist bereits grundsätzlich mit der Landesplanung abgestimmt und wurde bereits 2012 als unstrittig hinsichtlich der Größe angesehen.

Da die Gemeinde Barsbüttel z.Zt. keine Gewerbeflächen anbieten kann, wandern erste ortsansässige Firmen aus der Gemeinde Barsbüttel ab. Eine weitere Abwanderung ortsansässiger Firmen möchte die Gemeinde Barsbüttel durch die Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen langfristig verhindern.

Aus den vorgenannten Gründen sieht die Gemeinde Barsbüttel nun verstärkt Handlungsbedarf und hat auf Grundlage von Erschließungsaufwand, Erweiterungsbedarf der Krieger Grundstücks GmbH, Baufeldzuschnitte, Topografie und letztendlich auf die kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen ein neues Strukturkonzept zum zukünftigen Bebauungsplan Nr. 1.54 entwickelt

2.4. Landschaftsplan – 1. Fortschreibung (Entwurf)

Der Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel wurde im Jahr 1998 festgestellt.

Die planerischen Aussagen des Landschaftsplanes sind durch gemeindliche Entwicklungen vielerorts überholt. Insbesondere in den Randbereichen der Ortslage Barsbüttel.

Die im Landschaftsplan und im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Ziele für bauliche Entwicklungen sind weitgehend ausgeschöpft. Einige der gemeindlichen Flächenzuweisungen gehen bereits über die Zielsetzungen des Landschaftsplanes hinaus. Auch die grundsätzlichen Vorgaben des ursprünglichen Flächennutzungsplanes, auf denen die Vielzahl an F-Planänderungen (ca. 40 Änderungen) aufbaut, sind durch die erfolgten baulichen Erweiterungen und die Umsetzung geplanter Verkehrsanbindungen inzwischen überholt. Vor diesem Hintergrund sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, die zukünftig angestrebten Flächenentwicklungen in der Gesamtschau vorausschauend zu ordnen und planungsrechtlich vorzubereiten.

Dieses erfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie einer aktuellen Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Barsbüttel.

Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Barsbüttel in der Sitzung am 20.11.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes hat in der Zeit vom 12.01.2015 bis einschließlich 27.02.2015 im Rathaus der Gemeinde Barsbüttel zur Einsichtnahme ausgelegen.

Der Entwurf zur Entwicklungskarte der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Barsbüttel stellt die Fläche des Plangebietes als Acker innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes dar. Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 1.54 wird seitens der Gemeinde eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt.

Die Genehmigung der Teilflächenentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wird vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes von der Gemeinde Barsbüttel eingeholt.

Ein bestehender Wanderweg/Radweg zur Verbindung der Ortsteile sowie ein sonstiger Wanderweg/Radweg queren das Plangebiet. Diese wurden entsprechend in das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 1.54 aufgenommen.