Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof für den Bereich "nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ im Ortsteil Dörphof"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Dörphof herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 7,8 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 750 mm/Jahr.

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die Fläche weiterhin als Acker bewirtschaftet. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Durch die Ausweisung des neuen KiTa-Standortes werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der relativ geringen Vorbelastung des kleinflächigen Untersuchungsgebietes und wegen der regulierenden Wirkung des im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Dörphof hat die vorgesehene Planung keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild ist im Umfeld des Plangebietes durch große landwirtschaftliche Schläge im bewegten Relief geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt und durch Knicks strukturiert. Ländliche Siedlungen und Hofstellen im Außenbereich prägen das Landschaftsbild im näheren Umfeld. Das vorhandene Landschaftsbild ist typisch für den Landschafts- und Kulturraum Schwansen, in dem sich die Gemeinde Dörphof befindet. Eine Zerschneidung der Landschaft erfolgt durch die Bundesstraße 203 westlich von Dörphof sowie durch die Kreisstraßen im Gemeindegebiet. Die bebaute Ortschaft ist ländlich geprägt und hat sich überwiegend bandartig entlang der Hauptverkehrsstraßen entwickelt.

Das Landschaftsbild des Plangebietes wird insbesondere durch die markante Pappelreihe geprägt. Die Bäume sind aufgrund ihrer Stärke zum Teil als landschaftsbestimmende Bäume einzuordnen. Eine sichtbeschränkende Eingrünung existiert bislang lediglich nach Westen durch den dichten Knick. Eine Vorbelastung des Plangebietes besteht durch die Lage am Rand der bebauten Ortschaft sowie den unmittelbar angrenzenden HaGe-Umschlagplatz mit Lagerhallen und einem hohen und weithin sichtbaren Kornspeicher. Südlich des Plangebietes verläuft eine Überlandleitung, die aufgrund ihrer geringen Höhe und ihren schmalen Masten vergleichsweise wenig Einfluss auf das Landschaftsbild nimmt.

Die Region um Dörphof weist aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Ostsee und Schlei eine hohe Relevanz für den Tourismus und die Erholungsnutzung auf. Der Planbereich selbst hat aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung und der Lage unmittelbar angrenzend zu einer gewerblich genutzten Fläche jedoch keine Bedeutung für die Erholung oder den Tourismus. Wander- oder Radwege verlaufen nicht unmittelbar entlang des Plangebietes.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würde der Acker weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Der Knick sowie die Pappelreihe blieben an ihren Standorten erhalten und würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt.

Auswirkungen der Planung

Der neu entstehende KiTa-Standort stellt eine Veränderung des Landschaftsbildes westlich von Dörphof dar. Die zusätzliche Bebauung wird den Ortsrand weiter nach Westen verschieben. Die neue Bebauung wird das Landschaftsbild aufgrund der geringen vorhandenen Eingrünung deutlich verändern. Eine Vorbelastung besteht im unmittelbaren Nahbereich des Plangebietes durch den angrenzenden HaGe-Umschlagplatz mit dem weithin sichtbaren Getreidespeicher.

Diese Auswirkungen der Planung können durch den Erhalt und die Neunanlage von Grünstrukturen gemindert werden. Der Knick an der westlichen Planbereichsgrenze wird vollständig erhalten und sorgt weiterhin für eine Eingrünung nach Westen. Die starken Bäume der markanten Pappelreihe sollen ebenfalls erhalten werden. Zusätzlich ist entlang der nördlichen Planbereichsgrenze eine Eingrünung in Form einer Hecke aus standortgerechten Gehölzen vorgesehen.

Durch die Planung sind Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch den Erhalt von Grünstrukturen und durch Neuanpflanzungen gemindert, so dass auf Dauer eine Einbindung der Bauflächen in das Landschaftsbild erfolgen wird.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Im Plangebiet sind gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) vom 14.10.2020 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich nicht in einem archäologischen Interessengebiet.

Der Knick im Plangebiet gilt als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Er ist als Biotop gem. § 21 LNatSchG geschützt und bei Eingriffen entsprechend auszugleichen.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Der Knick wird als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft erhalten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Mit der vorgesehenen Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes verbunden. Sachgüter sind nicht betroffen.