Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Als Oberflächengewässer ist im Planbereich der Teich im nordwestlichen Plangebiet zu nennen. Dieser ist in der Vergangenheit künstlich angelegt worden und dient dem Gartenbaucenter als Regenrückhaltebecken sowie zu Bewässerungszwecken. Im Bereich des Gartenbaubetriebes sind zudem zwei Zierteiche angelegt worden. Die Gewässer sind künstlich angelegt und werden durch den Gartenbaubetrieb genutzt, weswegen sie keinem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Sand) grundsätzlich als hoch zu bewerten. Im nördlichen Plangebiet ist die Grundwasserneubildungsrate bereits durch die vorhandene Versiegelung vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt. Das Grundwasser wird jedoch ca. 2-3 m unterhalb der Geländeoberkante vermutet.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde eine Nutzung durch den Gartenbaubetrieb bzw. als Ackerfläche fortgeführt. Die Oberflächengewässer im nordwestlichen Plangebiet blieben erhalten. Auswirkungen auf das Grundwasser würden durch die fortgeführte Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist insbesondere auf der unversiegelten Ackerfläche mit einer hohen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die vorgesehene Planung wird es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da ein Großteil der Flächen versiegelt wird. Zum Umgang mit dem Niederschlagswasser ist daher ein Entwässerungskonzept gemäß der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser durch das Ing.-Büro Haase+Reimer erstellt worden.

Im Sondergebiet ist vorgesehen, anfallendes Niederschlagswasser weiter wie bisher vor Ort zu versickern bzw. Teilflächen zu sammeln und dem Teich im nordwestlichen Sondergebiet zuzuführen und von dort als Brauchwasser für die Bewässerung der Gärtnereiflächen zu verwenden.

Im Gewerbegebiet ist zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes vorgesehen, das anfallende Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Entsprechende Festsetzungen erfolgen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Owschlag. Für Betriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, wird eine Ausnahmeregelung formuliert, nach der das Niederschlagswasser auch vollständig abgeleitet werden darf, wobei der Abfluss jedoch zu begrenzen ist.

Im Plangebiet ist die Herstellung eines neuen Regenrückhaltebeckens vorgesehen, in dem das von den Gewerbegrundstücken abgeleitete Niederschlagswasser zusammen mit dem Oberflächenabfluss der öffentlichen Verkehrsflächen gesammelt und anschließend dosiert an den Vorfluter abgegeben wird.

Die vorhandenen Oberflächengewässer im Plangebiet werden im Zuge der Planung erhalten.

Ein positiver Nebeneffekt für die Qualität des Grundwassers ist, dass mit dem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet, die Zufuhr von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der großflächigen Versiegelung als erheblich eingestuft werden, Eine Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird durch Rückhaltung des Regenwassers und durch die geregelte Abgabe an die Vorflut erreicht. Die Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Owschlag herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern.

Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 8,0 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 840 mm/Jahr.

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4 und 4,5 m/sec, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die Fläche weiterhin durch einen Gartenbaubetrieb genutzt bzw. als Acker bewirtschaftet. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Durch die neuen Gewerbeflächen werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der relativ geringen Vorbelastung des Untersuchungsgebietes und wegen der regulierenden Wirkung des häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luft-austauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Owschlag und den bereits teilweise versiegelten Flächen haben die Planungen keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild ist im Westen der Gemeinde Owschlag durch eine größere zusammenhängende Waldfläche, die Bebauung der Ortschaft Owschlag und durch die Landesstraße 265 geprägt. Das Relief ist als eben einzustufen. Eine weite Einsehbarkeit der ebenen Landschaft ist aufgrund von Knicks und Gehölzstrukturen jedoch nicht gegeben. Nördlich der Ortschaft Owschlag befinden sich mehrere Windenergieanlagen, die aufgrund ihrer Höhe weithin sichtbar sind und eine Vorbelastung des Landschaftsbildes darstellen.

Das Landschaftsbild des Planbereiches ist durch die Lage am Rand der Bebauung Owschlags und durch die vorhandene Bebauung des Gartenbaubetriebes bestimmt. Östlich und nordwestlich grenzen bereits gewerblich genutzte Flächen an. Im Bereich des Gartenbaubetriebes sorgen Gehölze und angelegte Strukturen für eine Eingrünung der Betriebsfläche. Markant ist für das Landschaftsbild auch das Hügelgrab, welches sich mit einer Höhe von ca. 5 m deutlich von den ebenen Ackerflächen des südlichen Plangebietes abgrenzt. Nach Westen hin schließen weitere Ackerflächen an, die durch gehölzarme Knicks begrenzt sind. Der südlich verlaufende ‚Bennebeker Mühlenweg‘ führt durch einen Redder, der dicht mit aufgewachsenen Gehölzen (v.a. Rot-Buche, Stiel-Eiche) bestockt ist und die Einsehbarkeit nach Süden hin bzw. von Süden her stark beeinträchtigt.

Der Planbereich selbst hat für die Erholung im Gemeindegebiet aufgrund der bisherigen Nutzung keine Bedeutung. Das Hügelgrab als Kulturdenkmal befindet sich derzeit isoliert innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen und ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Wege innerhalb des Geltungsbereiches dienen der Erschließung des Gartenbaubetriebes bzw. der dazugehörigen Lagerflächen und enden innerhalb des Plangebietes. Sie bieten keine Möglichkeit als Spazierweg oder „Abkürzung“ für Fußgänger oder Radfahrer. Der südlich verlaufende ‚Bennebeker Mühlenweg‘ wird als Spurplattenweg mit Verbindung zum westlich verlaufenden Ochsenweg regelmäßig durch Spaziergänger und Radfahrer genutzt. Insofern ist dieser Weg Bestandteil der Naherholung der Gemeinde Owschlag.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würde der Gartenbaubetrieb im nördlichen Planbereich weiter wie bisher betrieben werden. Im Süden würde der Acker weiter landwirtschaftlich genutzt. Die Knicks blieben an ihren Standort erhalten und würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Eine Aufwertung des Grabhügels würde nicht erfolgen. Eine Veränderung des Landschaftsbildes bliebe aus.

Auswirkungen der Planung

Die neu entstehenden gewerblich genutzten Gebäude stellen eine Veränderung des Landschaftsbildes westlich von Owschlag dar. Die zusätzliche Bebauung verschiebt den Ortsrand mit gewerbegebietstypischen Gebäuden weiter nach Westen.

Im Sondergebiet sind bereits bauliche Anlagen vorhanden, die durch den Gartenbaubetrieb genutzt werden. Mit der Bauleitplanung wird dem Betrieb die Möglichkeit zur baulichen Entwicklung geboten, welche das Orts- und Landschaftsbild verändern wird.

Durch neue Gewerbebetriebe im südlichen Geltungsbereich wird sich das Landschaftsbild vor allem von Süden und Westen her verändern. Gewerblich genutzte Gebäude werden das Landschaftsbild von hier aus beeinträchtigen. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes im Bereich des Plangebietes ist durch die östlich und nordwestlich angrenzenden Gewerbeflächen bereits gegeben.

Diese Auswirkungen der Planung können durch den Erhalt und die Neunanlage von Grünstrukturen gemindert werden. Die Knicks werden weitgehend erhalten und zum Teil durch einen neuen Knick ergänzt. Dieser sorgt für eine zusätzliche Einbindung der Gewerbefläche in das Landschaftsbild.

Im Zuge der Planung ist die Aufwertung des Grabhügels vorgesehen. Es wird ein öffentlicher Zugang vom ‚Bennebeker Mühlenweg‘ zum Grabhügel geschaffen werden, der durch eine Sitzgelegenheit und eine Informationstafel ergänzt werden soll. Für die Naherholung und die kulturelle Bildung in Owschlag erfolgt damit eine positive Entwicklung im Plangebiet.

Durch die Planung sind insbesondere im südlichen Geltungsbereich erhebliche Auswirkungen durch neue Gewerbebetriebe auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese können durch gestalterische Festsetzungen, durch den Erhalt von Grünstrukturen und durch Neuanpflanzungen gemindert, so dass auf Dauer eine Einbindung des Gewerbegebietes in das Landschaftsbild erfolgen wird.