Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Trittau

Begründung

2. Anlass und Ziele

Auf Grund von ersten Nachverdichtungsmaßnahmen, die auf Basis des § 34 BauGB genehmigt wurden und weiteren Bestrebungen zur Nachverdichtung, sieht die Gemeinde Trittau im Plangebiet Handlungsbedarf für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Die Gemeinde Trittau möchte mit dem Bebauungsplan Nr. 1 einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufstellen. Ziel und Zweck sind die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes und die geordnete Regelung von Vorhaben zur Nachverdichtung.

Ziel der Gemeinde ist es mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für eine gebietstypische bauliche Weiterentwicklung zu schaffen, die einerseits den Bestand erhält und andererseits den rechtlichen Rahmen gibt, der zeitgemäße Baumformen unter der Berücksichtigung der Anforderungen an den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie den nachbarschaftlichen Bestand ermöglicht.

Im Rahmen des Verfahrens werden berücksichtigt:

  • Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die den Gebietscharakter wahren
  • Sicherung der Erschließung durch Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
  • Örtliche Bauvorschriften zur Sicherung des Ortsbildes
  • Biotop- und Artenschutz

3. Übergeordnete Planungen

Regionalplan

Gemäß Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung, Juli 1998) wird Trittau als Unterzentrum in einem baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet eingestuft. Eine entsprechende Darstellung gibt es auch im Landesentwicklungsplan 2010. Die Ortslage mit westlich liegenden Erweiterungsflächen ist als Siedlungsgebiet mit der Funktion eines zentralen Ortes außerhalb der Achsen im Hamburg-Nachbarraum anzusehen. Der Ort ist in seiner Funktion weiter zu entwickeln.

Trittau obliegt eine zentrale Versorgungsfunktionen für die umliegenden Gemeinden und übernimmt damit die Aufgabe der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des allgemeinen täglichen Bedarfs (Grundversorgung). Als zentraler Ort ist Trittau gemäß Regionalplan (vgl. Punkt 5.1 Z (7)) Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung, woraus sich die Aufgabe der Vorhaltung ausreichender Wohnbau- und Gewerbeflächen ergibt. Dies entspricht auch den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans 2010.

Trittau ist nach kartographischer Darstellung von einem Regionalen Grünzug – in dem planerisch nicht gesiedelt werden soll – und von einem Schwerpunktbereich für die Erholung umgrenzt. Die nordöstlich und östlich angrenzenden Bereiche werden als bestehende Naturschutzgebiete und Vorranggebiete für den Naturschutz dargestellt. Für Trittau besteht daher lediglich eine Entwicklungsmöglichkeit in Nord-Süd-Richtung. Im Plangebiet soll jedoch eine bauliche Entwicklung durch Nachverdichtung erfolgen.

Die Planungsabsicht, die die Gemeinde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 verfolgt, steht mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang.