Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Trittau

Begründung

Bebauungsplan der Innenentwicklung

Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Vor diesem Hintergrund wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, wenn die zulässige Grundfläche gemäß den Festsetzungen weniger als 20.000 m2 (§ 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - Fallgruppe 1) umfasst oder zwischen 20.000 m2 und 70.000 m2 (§ 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 - Fallgruppe 2) liegt.

Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens ist die Gemeinde Trittau von einer maximalen Versiegelung von über 20.000 m2 ausgegangen, so dass die Fallgruppe 2 zutraf. In der Annahme, dass es sich um die Fallgruppe 2 handelt, hat die Gemeinde auf der Grundlage des 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB vor Verfahrensbeginn eine sogenannte Vorprüfung des Einzelfalls1 durchgeführt. Hierbei wird in einer überschlägigen Prüfung untersucht, ob durch den Bebauungsplan erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Vorprüfung im Einzelfall wird unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum Baugesetzbuch genannten Kriterien durchgeführt. Des Weiteren sind die Behörden, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein können, bei der Erarbeitung zu beteiligen. Wenn die Vorprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, kann die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 erstellte Vorprüfung des Einzelfalls, kam zu dem Ergebnis, dass es durch die Bauleitplanung voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen kommen wird und der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.

Der Plangeltungsbereich liegt im Innenbereich. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird weder die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, noch bestehen Anhaltspunkte, dass die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter beeinträchtigt werden.

1.3. Projektbeteiligte Planer und Fachbüros

Die Ausarbeitung des Bebauungsplans erfolgt durch Architektur + Stadtplanung, Hamburg. Zum Entwurf werden die Themen Biotop- und Artenschutz im Rahmen eines Fachbeitrages durch das Büro BBS Greuner-Pönicke, Kiel untersucht.

1.4. Plangeltungsbereich, Bestand und Umgebung

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von etwa 8,8 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich der Breslauer Straße, nördlich der Bebelstraße, westlich der Kieler Straße und südlich der Otto-Hahn-Straße. Es wird allseitig von angrenzender Bebauung berührt.

Das Plangebiet liegt im Norden der Gemeinde Trittau. Das Zentrum der Gemeinde mit der Amtsverwaltung ist ca. 1,7 km entfernt.

Der Plangeltungsbereich umfasst ein Wohngebiet mit zum Teil großen und tiefen Gärten, das überwiegend durch Einfamilien- und Doppelhäuser auf Grundstücken von überwiegend zwischen 700 m2 bis über 950 m2 Größe geprägt wird. Tatsächlich fanden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Flurstücksteilungen statt, durch die zwischen Danziger Straße und Breslauer Straße auch kleinere Grundstücke das Plangebiet prägen. Hier lassen sich auch Flurstücksgrößen zwischen unter 300 m2 und bis zu knapp 500 m2 feststellen. Am östlichen Rand zur Kieler Straße befinden sich auch kleinteilige Mehrfamilienhäuser.

Die nähere Umgebung des Plangebiets ist nördlich durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Nördlich stehen außerhalb des Plangeltungsbereiches mehrere Großbäume auf den südlichen Gewerbegrundstücken. Im Osten, Süden und Westen grenzen weitere Wohnnutzungen an.