Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3. Plangebiet

3.1. Lage

Die Gemeinde Strande liegt etwa 16 km nördlich von der Landeshauptstadt Kiel und etwa 28 km östlich von Eckernförde. Das Plangebiet liegt ca. 1 km nördlich des Ortszentrums direkt an der Küstenlinie der Ostsee. Über die Bundesstraße 503 ist die Gemeinde an das überregionale Straßennetz angeschlossen.

Abbildung 5: Lage des Planungsgebietes

3.2. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1liegt im Nordosten der Ortslage der Gemeinde.

Abbildung 6: Plangeltungsbereich

Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch:

  • die nördliche Begrenzung des Bülker Weg,
  • wohnbaulich genutzte Grundstücke und die Ostsee im Osten,
  • wohnbaulich genutzte Grundstücke im Süden und
  • wohnbaulich genutzte Grundstücke sowie die westliche Begrenzung des Bülker Weg im Westen.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt etwa 2,4 ha.