Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5. Auswirkungen der Planung

Das Verfahren wird entsprechend der Vorgaben gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

Da das Gebiet bereits fast vollständig bebaut ist, der Bebauungsplan die Erhaltung des Gebietscharakters zum Ziel hat und Erweiterungen und zusätzliche Bebauung nur sehr eingeschränkt möglich sind, ist von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen.

6. Kosten

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die planungsrechtliche Sicherung des Bestandes in Form einer Angebotsplanung. Die Planungskosten trägt die Gemeinde Strande.

7. Hinweise

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf o-der in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.