Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 90 "Kronskamp", 4. Änderung (städtebauliches Gesamtbild)

Begründung

7.1. Trinkwasserversorgung

Die Wasserversorgung wird zentral mit Anschlusszwang für alle Grundstücke über den Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen / Henstedt-Ulzburg sichergestellt.

7.2. Schmutzwasser

Die Grundstücke sind an das vorhandene Entwässerungsnetz der Gemeinde Henstedt-Ulzburg angeschlossen.

7.3. Oberflächenentwässerung

Das anfallende Oberflächenwasser soll - soweit dies die Bodenverhältnisse zulassen – auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht werden.