Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 90 "Kronskamp", 4. Änderung (städtebauliches Gesamtbild)

Begründung

1. Allgemeine Grundlagen

1.1. Rechtsgrundlagen

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 beschlossen, die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 90 „ Kronskamp“ für das Gebiet „nördlich und südlich der Maurepasstraße, nördlich und südlich der Bebauung am Kronskamp, östlich der Hamburger Straße im Ortsteil Ulzburg“ aufzustellen.

Der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 liegen

  • das Baugesetzbuch (BauGB)
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90)
  • die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassungen zugrunde.

Als Kartengrundlage dient die Katasterunterlage eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Der Plangeltungsbereich wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet.

Für den Großteil des Geltungsbereichs der 4. Änderung gilt bisher der Ursprungsbebauungsplan Nr. 90 „Kronskamp“ sowie die 1.-3. Änderungen.

Plangeltungsbereich und Bestand

Der Planänderungsbereich grenzt an den zentralen Bereich des Ortsteils Henstedt-Ulzburgs an. Das Rathaus der Gemeinde sowie der AKN-Bahnhof Henstedt-Ulzburg befinden sich in unmittelbarer Nähe. Er liegt östlich der Hauptdurchgangsstraße Hamburger Straße (L326), welche in die Richtungen Kaltenkirchen / BAB A7 bzw. Norderstedt führt und wird von den in östlicher Richtung abzweigenden Straßen Kronskamp und Maurepasstraße erschlossen.

Der Plangeltungsbereich der 4. Änderung wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet und hat eine Fläche von rund 9,7 ha.

Der Geltungsbereich wird im Norden vom EBO-Wanderweg, im Osten von der Bebauung westlich der Straße Am Rodelberg, im Süden von der Bebauung südlich der Maurepasstraße und im Westen von der Hamburger Straße eingefasst.

Der Geltungsbereich ist zum Großteil mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut. Teilweise befinden sich hier auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe. Entsprechend der Zielsetzung wurden seit Inkrafttreten des Ursprungsplanes Nr. 90 mehrere Grundstücke geteilt, mit dem Ziel eine Nachverdichtung zu erreichen. Entlang der Hamburger Straße liegen Geschäfts- und Wohnhäuser. Im Geltungsbereich sind zahlreiche Bäume vorhanden.

1.2. Übergeordnete Planungsgrundlagen