Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 90 "Kronskamp", 4. Änderung (städtebauliches Gesamtbild)

Begründung

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks versiegelt werden darf und gibt Auskunft über den Grad der baulichen Verdichtung.

Bei einer GRZ von z.B. 0,2 dürfen 20% des Grundstücks mit Hauptgebäuden überbaut werden. Darüber hinaus gibt es hiervon eine bis zu 50% Überschreitungsmöglichkeit für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen.

In der 4. Änderung sind unterschiedliche GRZ festgesetzt, um den unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen im Plangebiet gerecht zu werden.

Geschossigkeit

Die festgesetzte Geschossigkeit im Geltungsbereich der 4. Änderung nimmt auf die vorhandenen Quartiere Bezug.

Gebäude- und Firsthöhe

Die Gebäude- und Firsthöhen waren im Ursprungsbebauungsplan bislang nicht festgesetzt. Dies hat zur Entstehung von Gebäuden geführt, die bei den Bewohnern des Plangebietes teilweise zu Unverständnis geführt haben.

Die Festsetzung von Gebäude- und Firsthöhen dient dazu, künftige Gebäude besser im städtebaulichen Kontext einordnen zu können.