Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele

1.1 Lage des Plangebietes

Der rund 4,4 ha große Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im nördlichen Teil des Gemeindegebietes von Welmbüttel. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, die bis zum Jahr 2017 von der Bundeswehr als Lager genutzt wurde.

Die Fläche liegt nördlich des Waldes bei Welmbüttel (Norderwohld) und östlich sowie südlich der Bundeswehr-Schießanlage. Im Westen begrenzt die Gemeindegrenze Gaushorn / Welmbüttel das Plangebiet. Die genaue geografische Lage des Geltungsbereiches ist der nachstehenden Abbildung 1 zu entnehmen.

Parallel zur vorliegenden Planung wird der vorhabenbezogene Bebaungsplan Nr. 8 der Gemeinde Welmbüttel aufgestellt. Für den Bereich der Gemeinde Gaushorn wird gleichzeitig der selbständige Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt, der ebenfalls eine Teilfläche des ehemaligen Bundeswehrlagers überplant, da sich die zu überplanende Konversionsfläche über die Gemeindegrenze hinaus erstreckt.

Rund 400 m nördlich des Plangebietes befindet sich das Welmbütteler Moor; die Bundesstraße 203 (B 203) verläuft in etwa 1 km südlich des Plangebietes.

Konkret handelt es sich bei dem Plangebiet insbesondere um das Flurstück 23 der Flur 1 in der Gemeinde und Gemarkung Welmbüttel. Das Flurstück 4/1 und ein Teilstück des Flurstücks 3/1 am nordwestlichen Plangebietsrand sind im Ausgangsflächennutzungsplan bis zur Gemeindegrenze ebenfalls als SO -BUND- dargestellt und werden zur Arrondierung mit in den Änderungsbereich aufgenommen.

Abbildung 1: Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans

1.2 Planungsanlass und Planungsziel

Das ehemalige Bundeswehrlager wurde 2017 an die DithmarsenPark GmbH & Co. KG aus Albersdorf veräußert. Um das ehemalige Bundeswehrgelände als Übungsfläche für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), also beispielsweise der Polizei, der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks und als Lagerfläche zu nutzen, besteht ein Planungsbedarf.

Die Gebäude sind zudem zwar vollständig vorhanden, besitzen aber aufgrund der Nutzungsaufgabe der Bundeswehr keinen Bestandsschutz.

Auf dieser Grundlage wurde vom Flächeneigentümer ein Nutzungskonzept erstellt, dass eine tragfähige Nachnutzung der Fläche aufzeigt.

Durch die sich in den letzten Jahren stark veränderten Anforderungen, die an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gestellt werden, haben sich auch die Trainingseinheiten und -vorgänge verändert und ausgeweitet. Insbesondere haben sich die Übungsvorgänge im Bereich der Terrorismusbekämpfung gewandelt.

Vor diesem Hintergrund ist die Polizei an die DithmarsenPark GmbH & Co. KG herangetreten, um weitere Übungsflächen am Albersdorfer Standort zu erfragen. Aufgrund der starken öffentlichen Frequentierung der übrigen Nutzer des DithmarsenParks in Albersdorf eignet sich dieser Standort, insbesondere für ein Freiflächentraining im Bereich des Anti-Terror-Trainings im urbanen Bereich, nicht. Somit soll dies am Standort Gaushorn / Welmbüttel ermöglicht werden.

Ziel der Planung ist dementsprechend die Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes in Welmbüttel und Gaushorn als Übungsfläche für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Neben dieser Nutzung sollen die vorhandenen Gebäude und Hallen als Lagerflächen für Güter und Geräte genutzt werden, die über einen längeren Zeitraum eingelagert werden sollen und eine geringe Güterumschlagsfrequenz haben.

Dementsprechend soll im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet -Übungsgelände für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Lager- überplant werden (SO -BOS und Lager-).