Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.1.1 Angaben zum Standort

Der rund 4,4 ha große Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im nördlichen Teil des Gemeindegebietes von Welmbüttel. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, die bis zum Jahr 2017 von der Bundeswehr als Lager genutzt wurde.

Die Fläche liegt nördlich des Waldes bei Welmbüttel (Norderwohld) und östlich der Bundeswehr-Schießanlage. Im Westen begrenzt die Gemeindegrenze Gaushorn / Welmbüttel das Plangebiet.

Parallel zur vorliegenden Planung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Welmbüttel aufgestellt. Für den Bereich der Gemeinde Gaushorn wird gleichzeitig der selbständige Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt, der ebenfalls eine Teilfläche des ehemaligen Bundeswehrlagers überplant, da sich die zu überplanende Konversionsfläche über die Gemeindegrenze hinaus erstreckt.

Rund 400 m nördlich des Plangebietes befindet sich das Welmbütteler Moor; die Bundesstraße 203 (B 203) liegt in etwa 1 km südlich des Plangebietes.

6.1.2 Planungsziele und Darstellungen

Ziel der Planung ist die Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes in Welmbüttel und Gaushorn als Übungsfläche für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Neben dieser Nutzung sollen die vorhandenen Gebäude und Hallen als Lagerflächen für Güter und Geräte genutzt werden, die über einen längeren Zeitraum eingelagert werden sollen und eine geringe Güterumschlagsfrequenz haben.

Dementsprechend soll im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet -Übungsgelände für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Lager- überplant werden (SO -BOS und Lager-).

Art und Maß der baulichen Nutzung

Um das Vorhaben planungsrechtlich umsetzen zu können, wird das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) -BOS und Lager- im Sinne des § 1 (2) Nr. 11 BauNVO dargestellt.

Das sonstige Sondergebiet –Übungsgelände für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Lager- (-BOS und Lager-) dient der Unterbringung von An-lagen und Einrichtungen, die den Übungszwecken der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dienen sowie Lagergebäuden.

Zulässig sind (Frei-) Flächen und Gebäude, die den Übungs- und Schulungszwecken der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dienen sowie Gebäude für die längerfristige Einlagerung von Gütern.

Im Rahmen der Lagernutzungen sind bzgl. der längerfristigen Einlagerung nur solche Güter zulässig, die eine geringe Nutzungsfrequenz an wenigen Tagen im Jahr auf-weisen und sich damit außenbereichsverträglich in das nähere Umfeld einfügen.

Bei Einlagerung von Fahrzeugen besteht seitens der maßgeblichen Behörden die Sorge, dass diese auch zu Reparaturzwecken eingelagert werden. Dies ist nicht vor-gesehen. Der Vorhabenträger ist bereit und in der Lage, die Einlagerung und Auslagerung von Fahrzeugen auf wenige Monate im Jahr zu begrenzen.

Klarstellend ist zu erwähnen, dass die Lagergebäude auch zur Einlagerung von Übungsmaterial der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden können.

Das Plangebiet wird über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn erschlossen. Dort befindet sich auch ein Geräteschuppen mit Materiallagerungen zur Unterhaltung der Fläche sowie ein Sozialgebäude inkl. Sanitär- und Aufenthaltsräumen.

Das Maß der Nutzung, die Bauweise und die Erschließungsstrukturen sind im Wesentlichen auf den baulichen Bestand zu begrenzen.

Um verschiedene Übungsszenarien herzustellen (Häuserkampf), werden Kulissen, insbesondere Stellwände und Container verwendet. Dies soll auch im Plangebiet grundsätzlich möglich sein. Hierdurch ergeben sich in geringem Umfang zusätzliche Flächenversieglungen (0,04 ha). Darüber hinaus soll es möglich sein, die Gebäude nach Unglücks- oder Katastrophenfällen neu aufzubauen.