Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.2.3.1 Bestand

Die Bodenschutz- und Flächenbelange werden in der Umweltprüfung hinsichtlich der Auswirkungen des Planungsvorhabens, der Prüfungen von Planungsalternativen und der Ermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation von Beeinträchtigungen geprüft. Insbesondere der vorsorgende Bodenschutz ist in der Bauleitplanung ein zentraler Belang, der im vorliegenden Umweltbericht in den entsprechenden Abschnitten jeweils gesondert behandelt wird.

Die Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet erfolgt nach dem Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 9. Dezember 2013).

Das Plangebiet liegt naturräumlich auf der Heider Geest.

Das Planungsziel wird überwiegend auf bereits im Bestand versiegelten und bebauten Flächen umgesetzt. In den Sondergebieten wird die zulässige Grundfläche daher im Wesentlichen entsprechend der jeweiligen Gebäudegröße, aufgerundet auf volle 10 m² festgesetzt.

Die Errichtung von Stellwänden und Containern wird in den Sondergebieten erfolgen. Hierdurch werden Flächen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz in Anspruch genommen. Diese zusätzlichen Übungseinrichtungen werden nicht fest installiert, aber längerfristig an einer Stelle stehen.

Für die neu in Anspruch genommenen Flächen werden Angaben zum Boden dem Landschaftsplan Welmbüttel entnommen.

Das Plangebiet liegt im Altmoränenbereich. Die Geologische Karte gibt entsprechend der geologischen Entstehung des Bodens für den Bereich des Plangebietes an:

Sand, schwach tonig, über Sand, über Geschiebelehm, -mergel.

Daraus ist an grundwasserbeeinflusstem Standort der im Plangebiet vorherrschende Bodentyp Feucht-Podsol (Gley-Podsol) entstanden (Quelle: Landschaftsplan Welmbüttel, Geologische Karte sowie Erläuterungsbericht Kap. 2.9.1, S. 44).

Durch Abgrabungen (und Aufschüttungen im Bereich der Standortschießanlage) zu Bundeswehrzeiten sind die insbesondere im Süden und Westen vorhandenen Böschungskanten entstanden. Das Gelände wurde insoweit im zentralen Bereich deutlich nivelliert. Die natürliche Bodenstruktur ist weitgehend verloren gegangen.

Der Boden ist unabhängig davon in seinem natürlichen Aufbau und in seinen Funktionen zu erhalten und zu schützen. Der vorhandene Bodentyp ist nicht besonders selten oder empfindlich.

6.2.3.2 Bewertung der Auswirkungen

Durch Bodenversiegelungen wird die Speicher- und Filtereigenschaft des Bodens stark verändert und eingeschränkt. Boden als Standort für Vegetation und als Lebensraum für Bodenorganismen fällt durch Versiegelung fort. Bodenversiegelungen führen zu erheblichen und nachhaltigen Veränderungen im gesamten Ökosystem Boden.

Im Eingriffsbereich liegen auf Grundlage verfügbarer Informationen keine Flächen vor, die für die Sicherung und Entwicklung der Bodenfunktionen besonders geeignet wären, oder auf denen Veränderungen im Bodenaufbau die Bodenfunktionen in besonderer Weise beeinträchtigen können. Entsprechend wird bei den Böden in den Eingriffsbereichen im Bestand von einer allgemeinen Bedeutung des Bodens für den Bodenschutz ausgegangen.

Bei Umsetzung der Planung sind Beeinträchtigungen im Schutzgut Boden zu erwarten, da Flächen neu versiegelt werden können, die sich derzeit noch nicht in Nutzung befinden bzw. unbebaut sind. Dies bezieht sich auf die zulässige Errichtung von Stellwänden und Containern im Sondergebiet.

6.2.4 Schutzgut Wasser