18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26
Damp
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitMit der Beschlussfassung ist die Planung abgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen ist noch in Ausnahmefällen möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Amt Schlei-Ostsee
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Die Gemeinde Damp muss nach den Hinweisen der Feuerwehrunfallkasse ihr Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Vogelsang erweitern oder durch einen Neubau ersetzen. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus liegt sehr verkehrsgünstig an der Landesstraße 26 und dem Florianweg. Von hier aus sind alle Bereiche der Gemeinde gut und schnell zu erreichen. Daher ist die Gemeinde auch bemüht, die erforderlichen baulichen Maßnahmen an diesem Standort umzusetzen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind hierfür durch Bauleitplanung zu schaffen.
Ansprechpartner für Bürger
Amt Schlei-Ostsee, Abt. Bauen und Umwelt
Frau Levien
Tel.: 04351/7379-510, E-Mail: annika.levien@amt-schlei-ostsee.de
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