Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "KiTa Dörphof"

Begründung

3 Ökologische Ausstattung

Der Planbereich wird bislang als Acker landwirtschaftlich genutzt. Ein Knick begrenzt die Fläche nach Westen. Auf dem Knick stocken Zitter-Pappel, Schlehe und Brombeere. Als Überhälter sind in Richtung Norden Stiel-Eichen auf dem Knick vorhanden. Entlang der südlich verlaufenden Straße ‚Alt Dörphof‘ befindet sich ein Knick zu ebener Erde. Hier stocken mehrere starke Hybrid-Pappeln in Reihe. Zwischen den Pappeln wachsen Brombeere, Hundsrose und Schlehe. Zwischen Knick und Straße verläuft ein Graben. Zur östlich gelegenen Betriebsfläche liegt keine begrenzende Struktur vor.

Außerhalb verläuft im Süden die Straße ‚Alt Dörphof‘. Südlich davon befindet sich eine Ackerfläche. Für einen Teil dieses Ackers wurde der Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt, der die Ausweisung neuer Wohnbauflächen vorsieht. Westlich befinden sich weitere Ackerflächen. Im Norden befindet sich die Ackerfläche, zu der auch der Geltungsbereich gehört. Östlich außerhalb befindet sich der Standort einer Agrargenossenschaft mit Lagerflächen und Hallen.

4 Naturschutzfachliche Einordnung

Der Planbereich selbst ist als Ackerfläche angrenzend an die bebaute Ortschaft Dörphof grundsätzlich vorbelastet und mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Besonders zu berücksichtigen sind jedoch die Knicks sowie die Hybrid-Pappeln.

Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichtes wird eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereiches und auf den angrenzenden Flächen durchgeführt. Geschützte Biotope sind mit den Knicks (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG) bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen keine Darstellungen.

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch die Bebauung und die Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist die Rodung von Gehölzen und Knickabschnitten nicht endgültig auszuschließen. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das ca. 1,8 km südwestlich gelegene Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“, das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ ca. 2,1 km westlich sowie das Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,5 km östlich des Plangebietes. Auswirkungen auf diese Natura 2000 Gebiete sind aufgrund der Entfernung und der Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.

Das Plangebiet befindet sich im großflächigen Naturpark Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für den Planbereich oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenfalls nicht an.

5 Vorgesehener Untersuchungsumfang

Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:

Der Bebauungsplan Nr. 6 sieht die Ausweisung des Sondergebietes ‚Kindertagesstätte‘ im Westen des Ortsteils Dörphof vor. Östlich angrenzend befindet sich ein noch aktiver Umschlagsplatz einer Agrargenossenschaft. Zudem verläuft im Nahbereich die Kreisstraße K 63. Im Zuge der Planung wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Erste Voruntersuchungen haben bereits Überschreitungen der Richtwerte während der Erntesaison aufgezeigt, sodass im Laufe des Verfahrens Lösungsansätze erarbeitet werden, die dann in die weitere Planung mit einfließen werden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern. Darüber hinaus werden die Daten zu Pflanzen und Tieren der LANIS-Datenbank des LLUR angefordert und berücksichtigt.

Bezüglich der Belange des Knick- und Gehölzschutzes werden die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt. Entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe werden erarbeitet.

Schutzgut Fläche:

Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.

Schutzgut Boden:

Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Neue Versiegelungen werden ermittelt und bilden die Grundlage für die Ermittlung von Kompensationsflächen.

Schutzgut Wasser:

Es werden Maßnahmen beschrieben, die die Versiegelung von Bodenfläche und die Ableitung von Niederschlagswasser soweit wie möglich mindern. Im weiteren Verfahren wird der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein berücksichtigt und ein entsprechendes Niederschlagswasserbeseitigungskonzept mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Oberflächengewässer sind im Plangebiet bislang nicht bekannt.

Schutzgut Klima/Luft:

Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde auch im Nahbereich des dicht besiedelten Ortsteils Dörphof nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft:

Der Planbereich befindet sich nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung der geplanten Kindertagesstätte werden erarbeitet. Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter sind im Planbereich derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebiets. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Die Knicks gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
  • Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
  • Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Dörphof vom ………… gebilligt.

Dörphof, den ………………………..

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Der Bürgermeister