TEXT (TEIL B)
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
SO 1.1 SO Hotel
Zweckbestimmung: Das Sondergebiet dient der Errichtung eines Hotels einschließlich der dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der Hotelnutzung.
zulässig sind:
1. Hotel- und Beherbergungsbetriebe,
2. Wellness- und Beautyeinrichtungen, die der Hotelnutzung zu- und untergeordnet sind,
3. die der Hotelnutzung zu- und Untergeordneten Schank- und Speisewirtschaften,
4. Seminar-, Tagungs- und Konferenzräume,
5. Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr.
SO 1.2 SO Mühle
Zweckbestimmung: Das Sondergebiet dient der Errichtung einer historischen Windmühle nebst Betriebsleiterwohnhaus und Nebenanlagen.
zulässig sind:
1. Historische Windmühle einschl. der erforderlichen Nebenanlagen
2. Betriebsleiterwohnhaus
3. Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr
SO 1.3 SO Kloster
Zweckbestimmung: Das Sondergebiet dient der Errichtung eines Zen-Klosters (Meditationszentrum) mit kleinen Manufakturen.
zulässig sind im Bereich der Wasserflächen:
1. Zen-Kloster einschl. der erforderlichen Nebenanlagen
2. Kleine Manufakturen (Töpferei, Bäckerei) für Kursangebote
3. Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr