Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Stadt Reinfeld für den Bereich des Rettungszentrums

Begründung

7. Verkehrliche Erschließung

Reinfeld bietet eine direkte Anbindung an die Bundesautobahn 1 und liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Lübeck, von dem aus die Bundesautobahn 20 Richtung Rostock/Stettin beginnt. Darüber hinaus liegt Reinfeld an der Bundesstraße B 75, sowie an den Landesstraßen L 71 in Richtung Ahrensbök, L 84 in Richtung Segeberg und L 85 nach Westerau.Darüber hinaus liegt Reinfeld an der Bundesstraße 75, sowie an Landesstraßen nach Bad Segeberg, Ratzeburg und Ahrensbök. Das Plangebiet selbst befindet sich nördlich denr Landesstraße L 71 / Ahrensböker Straße und ist somit direkt an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen.

Die Sichtdreiecke für die Ausfahrt der südlichen Stellplätze in die Ahrensböker Straße sind im Bebauungsplan berücksichtigt. Demgemäß wurden bereits im Bebauungsplan Nr. 7 A Flächen festgesetzt, in der Bepflanzungen und Einfriedungen eine Höhe von 0,70 m über Fahrbahnoberkante nicht überschreiten dürfen. Diese Festsetzung wurde übernommen.

Der Bahnhof Reinfeld (Holstein) ist ca. 700 m vom Plangebiet entfernt (Luftlinie bis Mitte Plangebiet). Vom Reinfelder Bahnhof fahren halbstündlich Züge in Richtung Hamburg und Lübeck (HVV-Regionalbahn-Linie R10).

Die nächste Haltestelle „Innsbrucker Straße“ befindet sich direkt am Plangebiet. Sie wird von den im Rahmen der Firma Autokraft (im Auftrag der Deutschen Bahn)des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) betriebenen Buslinien Nr. 8170, 8171, 8130, 8131 und 8133 bedient.

8. Ver- und Entsorgung

8.1. Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation

Die Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie die Versorgung mit Anlagen der Telekommunikation bleiben unverändert bestehen und erfolgen über das jeweilige vorhandene Netz. Eine Neubebauung wird durch Erweiterung der vorhandenen Leitungsnetze erfolgen. Die notwendigen Versorgungseinrichtungen werden dann durch den Versorgungsträger hergestellt.

In allen neuen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch Baumpflanzungen dürfen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden.