Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Textliche Festsetzungen

3 Bauweise

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

(1) Bei der abweichenden Bauweise werden die Vorschriften der offenen Bauweise festgesetzt, wobei Gebäudelängen über 50 m zulässig sind.

4 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB).

werden im weiteren Verfahren ergänzt

5 Höhenlage der baulichen Anlagen

(§ 9 Abs. 3 BauGB)

5.1 Die Erdgeschossfertigfußbodenoberkante der Gebäude darf nicht mehr als 50 cm über der mittleren Höhe des zum jeweiligen Grundstück gehörenden Straßenabschnittes (hier Florianweg) liegen.