Planungsdokumente: Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

§ 3 (3)

(3)

Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.

(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)

§ 2

Für den Geltungsbereich der Satzung wird bestimmt, dass Vorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplans über Flächen für Garten-, Hof- und Gebäudeflächen außerhalb der Baugebiete widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

§ 3

Über die Zulässigkeit von Vorhaben werden folgende Bestimmungen getroffen: