Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet östlich Krogkoppel"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Südosten der Ortslage Götheby-Holm, südlich des Möhlhorster Weges und nördlich der Kreisstraße K 55. Der Plangeltungsbereich umfasst das Flurstück 6/6 sowie Teile der Flurstücke 5/3 und 68/8 der Flur 2 Gemarkung Götheby, Gemeinde Fleckeby.

Der ca. 3,31 ha große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
  • im Süden durch die Kreisstraße (K 55) und
  • im Westen durch die vorhandene Bebauung an der Straße Krogkoppel.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Die westlich angrenzend Wohngrundstücke werden durch einen Knick vom Planbereich abgegrenzt.

Im Süden sind entlang der Kreisstraße (K 55) ein straßenbegleitender Grünstreifen und ein Knick vorhanden.

Entlang der östlichen Planbereichsgrenze verläuft ein weiterer Knick.

Entlang der Kreisstraße ist ein straßenbegleitender Fuß- und Radweg angelegt.

Das Gelände steigt von der Kreisstraße mit Höhen um 12 m über NHN in Richtung Norden leicht an auf Höhen um 13 m über NHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby hat am 01.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 beschlossen. Aufgrund eines Bürgerentscheides vom 26.09.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Nach einem erneuten Bürgerentscheid gegen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 am 23.06.2022 erneut beschlossen.