Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet östlich Krogkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3 Zusammenfassung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby sollen östlich angrenzend an den Ortsteil Götheby-Holm neue Wohnbau- bzw. Mischgebietsflächen ausgewiesen werden. Das Maß der baulichen Nutzung wird für das Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Für die Allgemeinen Wohngebiete variiert die Grundflächenzahl zwischen 0,25 und 0,35. Innerhalb des Plangebietes sind 1- bzw. 2-geschossige Gebäude mit einer Firsthöhe von 8,50 m bis 10,50 m zulässig. Ein Baufeld soll außerdem Möglichkeiten für kleine Häuser (sog. „Tinyhäuser“) bieten. Hier kann die GRZ von 0,3 um 100 % überschritten werden und die Firsthöhe wird auf 6,00 m begrenzt.

Zusätzlich werden öffentliche Grünflächen verschiedener Zweckbestimmungen sowie Flächen für die Ver- und Entsorgung (Müllsammelstelle, Schmutzwasserpumpstation) vorgesehen.

Die Erschließung des Baugebietes soll über die südlich verlaufende Kreisstraße 55 erfolgen. Innerhalb des Plangebietes wird eine neue Verkehrsfläche geschaffen, an die alle vorgesehenen Baugrundstücke angeschlossen werden. Zusätzliche Flächenausweisungen sind nicht geplant.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Zuge der Planung wurde hinsichtlich der südlich angrenzenden Kreisstraße ein schalltechnisches Gutachten erstellt, bei dessen Berücksichtigung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Das Plangebiet weist aufgrund seiner bisherigen Nutzung eine durchschnittliche Lebensraumeignung auf. Die Rodungen zweier kurzer Knickabschnitte im südlichen Knick werden zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar durchgeführt, um ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. Neben der Rodung zweier kurzer Knickabschnitte für die verkehrliche Erschließung wird ein Teil des westlichen Knicks rechtlich entwidmet. Die Eingriffe in das Knicknetz werden außerhalb des Plangebietes ausgeglichen.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird bislang als Acker landwirtschaftlich genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an kleineren Gewerbeflächen sowie Wohnraum begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Im Plangebiet sind entsprechend der geplanten Nutzungen verschiedene Grundflächenzahlen vorgesehen. Für das Mischgebiet wird eine GRZ von 0,4 festgesetzt. In den Allgemeinen Wohngebieten gelten Grundflächenzahlen von 0,25, 0,30 bzw. 0,35. Zusätzliche Versiegelungen werden durch die Herstellung neuer Straßenverkehrsflächen, Fuß- und Radwege sowie Parkplätze verursacht. Weiterhin entstehen eine Müllsammelstelle und eine Schmutzwasserpumpstation, für die ebenfalls Flächen versiegelt werden. Entsprechend der Bilanzierung ist eine Ausgleichsfläche von insgesamt 6.515 m² Größe als Ausgleich für die zulässigen Versiegelungen zur Verfügung zu stellen. Dieser Ausgleich wird über gemeindliche Kompensationsflächen an der Osterbek und der Großen Hüttener Au erbracht.

Schutzgut Wasser: Das anfallende Niederschlagswasser wird zukünftig durch geeignete Maßnahmen auf den Baugrundstücken bzw. im Bereich der öffentlichen Grünflächen und über Rigolen versickert. Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser sind daher nicht zu erwarten. Oberflächengewässer und Verbandsgewässer sind von der Planung nicht betroffen.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche Bebauung im Osten der Gemeinde Fleckeby werden sich aufgrund der häufigen Winde im Nahbereich der Schlei keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas bzw. der Luftqualität ergeben. Zu erhaltende und neue Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Schutzgut aus.

Schutzgut Landschaft: Die neue Bebauung wird durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Knicks entlang der Außengrenzen des Planbereiches eingebunden. Zudem werden die zulässigen Gebäudehöhen entsprechend der Lage im Gebiet variierend festgesetzt, um die Fernwirkung der neuen Gebäude zu mindern.

Als zusätzliche Minderungsmaßnahme ist die Schaffung von insgesamt drei öffentlichen Grünflächen vorgesehen, die das Plangebiet auflockern und z.T. parkähnlich gestaltet werden sollen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Die Knicks als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft werden weitestgehend erhalten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernung sowie der durch die Planung verursachten Wirkfaktoren nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind im Bereich einer Ackerfläche und aufgrund der angrenzenden Nutzungen als wenig erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in den Boden (Versiegelung) und in die geschützten Biotope (Knicks) sind ausgleichbar.

Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.

6 Literatur- und Quellenangaben

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Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in der Fassung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147).

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901).

Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein, Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 10.10.2019.

Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 09.12.2013 (ABl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Fleckeby vom ….…………. gebilligt.

Fleckeby, den ……………………….. .............................................

Der Bürgermeister