Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet östlich Krogkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Fleckeby ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 BauNVO) und in geringerem Umfang als Mischgebiet (gem. § 6 BauNVO) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In den Karten 1 und 3 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den neuen Planungsraum II finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.

Gem. Karte 2 liegt das Plangebiet in einem Naturpark, in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie in einem Bereich historischer Kulturlandschaften (hier: Knicklandschaft).

1.4.5 Landschaftsplan der Gemeinde Fleckeby

Im Landschaftsplan der Gemeinde Fleckeby sind die damals vorhandenen Nutzungen (Acker) dargestellt. Im Entwicklungsplan finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.