Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen und gewerblichen Flächen geschaffen werden.
In der Gemeinde Fleckeby besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflächen sind fast vollständig bebaut. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen.
Im Plangebiet sind derzeit 27 Grundstücke projektiert, von denen sechs Grundstücke für die Ausweisung eines Mischgebietes vorgesehen sind. Eines der geplanten Wohngrundstücke soll für kleinteiligen, verdichteten Wohnraum mit einer Grundstücksgröße von knapp 2.000 m² zur Verfügung gestellt werden. Auf vier kleinen Grundstücken im Zentrum des Gebietes ist der Bau von sog. "Tinyhäusern", bzw. kleinen Wohnhäusern mit jeweils max. 70 m² Grundfläche (Gebäudeklasse 1 gem. § 2 Abs. 3 Nr. 1 LBO-SH 2022) geplant. Die übrigen Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 500 und 850 m² sollen für klassische Einfamilien- und Doppelhäuser zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Fleckeby schafft hierbei bewusst einen Rahmen mit unterschiedlich großen Baugrundstücken, um die bestehende Nachfrage abzubilden. Hierdurch soll ein vielfältiges und differenziertes Angebot geschaffen werden. Aufgrund der ebenfalls sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen im bestehenden Ortsteil Götheby-Holm wird so das gesamte Spektrum der ortstypischen Grundstücksgrößen vorgehalten und durch ein größeres Grundstück für die Mehrfamilienhausbebauung sowie vier sehr kleine Grundstücke für individuelle kleinteilige Wohnformen ergänzt.
Der Planbereich grenzt südöstlich an die Bebauung der Straße Krogkoppel an und erweitert mit einer Größe von ca. 3,31 ha den Siedlungsbereich Götheby-Holms bedarfsorientiert.
Die aktuelle Nachfrage nach Bauland zeigt überwiegend eine Bebauung mit klassischen Einfamilienhäusern auf, sodass die Gemeinde diese in ausreichender Größe und Anzahl zur Verfügung stellen möchte. Gleichzeitig soll in untergeordnetem Maße auch die Nachfrage nach kleinteiligem Wohnraum gedeckt werden.
Die Nachfrage nach geeigneten Grundstücken für Gewerbebetriebe ist seit Jahren stetig vorhanden und kann weder über bestehende Nachverdichtung noch über die Baugebiete der letzten Jahre bedient werden. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Fleckeby entschieden, im Bebauungsplan Nr. 15 auch sechs Baugrundstücke in einer Mischgebietsfläche auszuweisen. Ziel ist die Bereitstellung von wohnbaulich und gewerblich nutzbaren Grundstücken in unterschiedlichen Größen für kleinere, nicht störende Gewerbebetriebe aus der Gemeinde oder der unmittelbaren Umgebung. Die aktuelle Nachfrage besteht durch einen Heizungs- und Sanitärbetrieb, einen Hausmeisterservice, eine Dachdeckerei und einen Maler- und Lackierer, die jeweils überwiegend gewerblich genutzte Hallen zum Unterstellen von Material und Fahrzeugen bauen möchten.
Das Plangebiet soll über eine neue Erschließungsstraße von der Dorfstraße (Kreisstraße 55) im Süden verkehrlich angebunden werden, wobei der Einmündungsbereich in die Dorfstraße zur besseren Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich nicht zentral in das Plangebiet geführt, sondern möglichst weit im Westen angelegt wird. Die Erschließung des Gebietes soll entgegen der zuletzt entstandenen Wohngebiete in Götheby-Holm großzügiger gestaltet werden und mehr Grünflächen und Grünzüge in die Planung einbinden.
Weiterhin soll der Planbereich in Richtung Osten und Süden durch die Erhaltung der vorhandenen Knicks und im Norden durch die Anlage einer breiten öffentlichen Grünfläche vom Außenbereich abgegrenzt und so in sich geschlossen werden.
Zusätzlich sollen für den Besucherverkehr ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen.
Um eine Möglichkeit für zukünftige Erweiterungen des Plangebietes in Richtung Norden vorzubereiten, soll eine Erschließungsstraße bis an die Planbereichsgrenze geführt werden, die jedoch zunächst nur durch Fußgänger und Radfahrer genutzt werden soll.
Die Schaffung von kleinteiligem oder seniorengerechtem Wohnraum ist neben der Schaffung von klassischen Einfamilienhäusern ein weiteres, wenngleich untergeordnetes Planungsziel dieses Bebauungsplanes und soll entsprechend auf einem der Baugrundstücke umgesetzt werden, da die Nachfrage hierfür in der jüngeren Vergangenheit stetig ansteigt.
Die Gemeinde erarbeitet aktuell ein weiteres Bauleitplanverfahren im Zentrum der Ortslage Fleckeby auf dem Gelände einer ehemaligen Gaststätte, dessen vorrangiges Ziel die Errichtung von zentral gelegenen, barrierefreien, kleinteiligen Wohnungen ist, sodass der Bedarf an solchen Wohnungen primär im Ortskern gedeckt werden soll.
Gleichzeitig möchte die Gemeinde jedoch auch im "Baugebiet östlich Krogkoppel" über den Bebauungsplan Nr. 15 die Errichtung solcher Wohnformen auf einem der Grundstücke ermöglichen und so eine ausgewogene Durchmischung der Nutzer des Gesamtgebietes erreichen, die sich hierdurch dem Trend der größeren Neubaugebiete der vergangenen Jahre, die allzu homogen gestaltet und genutzt wurden, entgegensetzt.
Gleiches Planungsziel wird auch durch die Ausweisung von vier sehr kleinen Grundstücken verdeutlicht, auf denen die Errichtung von feststehenden "Tinyhäusern" bzw. von sehr kleinen Häusern ermöglicht werden soll, um so diese aktuell auch in der Gemeinde Fleckeby nachgefragte moderne, kompakte und somit energie- und bodensparende Wohnform realisieren zu können.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.