Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet östlich Krogkoppel"

Textliche Festsetzungen

10. VERSORGUNGSFLÄCHEN, EINSCHLIEẞLICH DER FLÄCHEN FÜR ANLAGEN ZUR DEZEN- TRALEN UND ZENTRALEN ERZEUGUNG, VERTEILUNG UND NUTZUNG VON STROM

(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO)

10.1 Die der Versorgung des Gebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienenden Nebenanlagen können in dem Baugebiet als Ausnahme zugelassen werden, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind.

11. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

(§ 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 86 LBO-SH 2022)

11.1 Dächer

11.1.1 Es sind nur geneigte Dächer mit mind. 20 Grad Dachneigung zulässig.

Begrünte Dachflächen (Gründächer), Garagen, Carports, Wintergärten, Terrassendächer und Nebenanlagen sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

Bauliche Anlagen in Baufeld 8 sind auch mit Flachdach zulässig.

11.1.2 Für Dacheindeckungen sind nur nicht-glasierte Pfannen- oder Schindeldächer in einer dunklen Farb- gebung oder in rot und rotbraun sowie begrünte Dachflächen (Gründächer) zulässig.

Für Terrassendächer, Nebenanlagen, Carports und Wintergärten gelten v.g. Bestimmungen nicht.

11.1.3 Das Anbringen von Solar- und Photovoltaikanlagen ist zulässig.