11.2 Außenwandgestaltung
11.2.1 Als Außenwandmaterialien sind nur Sichtmauerwerk, Putz, Faserzementplatten, Holz und Glas zulässig. Dachgauben können auch aus Zink gestaltet werden.
11.2.2 Nebenanlagen sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.
11.2.3 Angebaute oder freistehende Garagen erhalten Außenwandflächen im Material und in der Farbgebung der entsprechenden Hauptgebäude oder in Holz.