Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet östlich Krogkoppel"

Textliche Festsetzungen

11.2 Außenwandgestaltung

11.2.1 Als Außenwandmaterialien sind nur Sichtmauerwerk, Putz, Faserzementplatten, Holz und Glas zulässig. Dachgauben können auch aus Zink gestaltet werden.

11.2.2 Nebenanlagen sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

11.2.3 Angebaute oder freistehende Garagen erhalten Außenwandflächen im Material und in der Farbgebung der entsprechenden Hauptgebäude oder in Holz.

11.3 Grundstückseinfriedungen

11.3.1 Die Einfriedungen der Grundstücke entlang der Straßenbegrenzungslinie, von Hecken abgesehen, dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten.

11.4 Anlagen für den privaten ruhenden

(§ 86 Abs. 1 Nr. 5 LBO)

11.4.1 Auf den Grundstücken sind je Wohneinheit mind. 2 Stellplätze herzustellen.

In Baufeld 4 sind je Wohneinheit mind. 1,5 Stellplätze herzustellen; bei einer ungeraden Anzahl von Stellplätzen ist entsprechend aufzurunden.

In Baufeld 8 ist je angefangene 70 m² Wohnfläche mind. 1 Stellplatz herzustellen.