Planungsdokumente: Aufhebung eines Teilbereiches B-Plan 3 sowie dessen 1. Änderung "Schloß Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Begründung

3 Lage des Plangebietes / Bestand

Der Planbereich liegt am südwestlichen Rand des Ortsteiles Schönhagen der Gemeinde Bro-dersby zwischen der Schloßstraße und dem Eiskellerweg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8/1, 12/3, 32, 33, 9/2, 10/1, 21, 26/9 und 26/10 sowie Teile der Flurstücke 19, 23, 11/2, 1/4, 31, 27/12, 37/12 und 92 der Flur 2, Gemarkung Schönhagen und wird wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden durch die Schlossbrücke und angrenzend die Flächen des Schlosshofes,
  • im Osten durch den Schlossteich,
  • im Süden durch die Ostseestraße und
  • im Westen durch die Bebauung an der Schloßstraße.

Die genaue Planbereichsabgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2.000 zu entnehmen.

Das Plangebiet ist in wesentlichen Bereichen bebaut. Die Freiflächen werden als Grünflächen der Helios-Klinik 'Schloss Schönhagen' oder als Gartenflächen genutzt.

Für die Bauflächen östlich der Schloßstraße, die im Rahmen des B-Planes Nr. 15 festgesetzt wurden, sind die Erschließungsarbeiten inzwischen abgeschlossen.

4 Wirksamer Flächennutzungsplan

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Brodersby (12. Änderung / Anpassung, 2020) entsprechend der Festsetzungen den Bebauungsplanes Nr. 15 als Allgemeines Wohngebiet und als Sondergebiete 'Dauer- und Ferienwohnen' dargestellt.

5 Natur und Landschaft

Da die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie dessen 1. Änderung nach § 13a Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, wird gem. § 13 (3) BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich.

Die zu berücksichtigenden Belange des Biotop- und der Artenschutzes wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 berücksichtigt.

Durch die Aufhebung dieses Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 sind demnach keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt sowie bzgl. des Biotop- und Artenschutzes zu erwarten.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ……………… gebilligt.

Brodersby, __.__.____ _________________________________

Bürgermeister