Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit

Im Zuge dieses Planverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch die Dörries Schalltechnische Beratung GmbH erstellt, in dem die Auswirkungen durch das Gewerbe- und Sondergebiet auf die südlich der Feuerwehr gelegenen Wohngebäude untersucht wurden. Bei Errichtung des festgesetzten Schallschirmes (Lärmschutzwand) sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Zuge der Planung können vorhandene Gehölzstrukturen und Gebäude zum Teil nicht erhalten werden. Um ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ausschließen zu können, sind folgende Bauzeiten zu berücksichtigen:

  • Gebäudeabriss in der Zeit vom 01. Dezember bis Ende Februar
  • Rodung des Gehölzbestandes (Ø ≤ 50 cm) in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar

Zum Schutz der zu erhaltenden Gehölze und des angrenzenden Waldes ist während der Bau- und Erschließungsarbeiten die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ vom Juli 2014 zu berücksichtigen. Diese beschreibt im einzelnen Möglichkeiten, die Bäume davor zu schützen, dass in ihrem Wurzelbereich:

  • das Erdreich abgetragen oder aufgefüllt wird
  • Baumaterialien gelagert, Maschinen, Fahrzeuge, Container oder Kräne abgestellt oder Baustelleneinrichtungen errichtet werden
  • bodenfeindliche Materialien wie zum Beispiel Streusalz, Kraftstoff, Zement und Heißbitumen gelagert oder aufgebracht werden
  • Fahrzeuge fahren und dabei die Wurzeln schwer verletzen
  • Wurzeln ausgerissen oder zerquetscht werden
  • Stamm oder Äste angefahren, angestoßen oder abgebrochen werden
  • die Rinde verletzt wird
  • die Blattmasse stark verringert wird

Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

  • Ein Großteil der Fläche wird durch die Feuerwehr bzw. vorhandene Gebäude genutzt und ist bereits versiegelt.
  • Vorhandene Gebäude werden z.T. erhalten und umgenutzt.

Schutzgut Boden

  • Der westliche Geltungsbereich ist bereits zu weiten Teilen durch Gebäude und Nebenanlagen des Feuerwehrstandortes versiegelt.
  • Die zulässige GRZ wird für das Allgemeine Wohngebiet entsprechend der vorhandenen Bebauung mit 0,3 festgesetzt.
  • Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Damp verbreitet.
  • Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden erbracht.

Schutzgut Wasser

  • Stellplätze und Zufahrten werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt.
  • Pflanzung von neuen Gehölzen zur Förderung der Verdunstung.
  • Geregelte Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers über das geplante Regenrückhaltebecken.

Schutzgut Klima/Luft

  • Schaffung neuer Grünstrukturen im Plangebiet.
  • Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaft

  • Minimierung der Beeinträchtigungen des Waldes.
  • Beschränkung der hochbaulichen Anlagen auf bereits baulich genutzte Bereiche.
  • Orientierung der festgesetzten Gebäudehöhen am Gebäudebestand.
  • Eingrünung des neuen Pkw-Parkplatzes mit Gehölzen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Ausgleichsfläche

Im nordöstlichen Plangebiet wird für den notwendigen Pkw-Parkplatz sowie ein Becken zur Regenrückhaltung ein Teil einer Ausgleichsfläche für Eingriffe im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp überplant. Die Ausgleichsfläche wurde der natürlichen Sukzession überlassen. Zudem wurden Feldgehölze angelegt, die durch Wildschutzzäune gesichert sind. Diese befinden sich jedoch außerhalb des Plangebietes und werden nicht gerodet.

Der innerhalb des Plangebietes gelegene Teil der Ausgleichsfläche wird umgewidmet und der Ausgleich an einer anderen Stelle erbracht. Von der Planung sind insgesamt ca. 2.100 m² der Ausgleichsfläche betroffen. Die Ausgleichsfläche hat sich bereits über Jahre sukzessive entwickelt. Diese Entwicklungszeit ist bei der Umwidmung zu berücksichtigen. Gemäß Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Zuschlag von 2 % pro Jahr seit Inkrafttreten der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5/IV bei der Berechnung des Ersatzes anzusetzen. Da der B-Plan bereits 2007 in Kraft getreten ist, sind 15 Jahre Entwicklungszeit (= 30 % Zuschlag) anzurechnen. Daraus ergibt sich für die Umwidmung der Ausgleichsfläche ein Ersatz von insgesamt 2.730 m².

ume

Im Plangebiet sowie im Geltungsbereich des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Thumby können für den Neubau der Zufahrt zum Parkplatz sowie für den Bau der aus immissionsschutzrechtlichen Gründen notwendigen Lärmschutzwand mehrere Bäume nicht erhalten werden. Die Zahl der Ersatzbäume wird über den Stammumfang in Anlehnung an die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 ermittelt. Da das Vorhaben durch die Gemeinde Damp vorgenommen wird, wird der Ausgleich, der für die Rodungen der Bäume im Thumbyer Gemeindegebiet notwendig wird, an dieser Stelle mit dargestellt.

GemeindeBaumartStammdurchmesserStammumfangErsatzbäume
ThmubyBerg-Ahornca. 45 cmca. 140 cm2
ThumbyBerg-Ahornca. 40 cmca. 125 cm2
ThumbyBerg-Ahornca. 30 cmca. 95 cm1
ThumbyBerg-Ahornca. 30 cmca. 95 cm1
ThumbyBerg-Ahornca. 40 cmca. 125 cm2
ThumbyEscheca. 50 cmca. 160 cm3
ThumbyEscheca. 40 cmca. 125 cm2
ThumbyEscheca. 40 cmca. 125 cm2
DampEscheca. 30 cmca. 95 cm1
DampEscheca. 40 cmca. 125 cm2
Gesamt18

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass sieht als Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 der Versiegelung vor, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Für die Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr und Bauhof - wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Diese zulässige Grundfläche darf gemäß Text (Teil B) durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (= 80 % Versiegelung) überschritten werden.

Im Allgemeinen Wohngebiet wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,3 (= 30 %) festgesetzt. Diese ist entsprechend des § 19 Abs. 4 BauNVO für Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um bis zu 50 % zu überschreiten.

Außerdem ist im Bebauungsplan die Festsetzung von zusätzlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Es handelt sich dabei zum einen um eine Zufahrt im nördlichen Plangebiet und zum anderen um einen Pkw-Parkplatz. Diese Verkehrsflächen werden vollständig versiegelt. Innerhalb des Geltungsbereich befindet sich zudem ein Teil der L 26. Dieser ist bereits vollständig versiegelt und wird im Rahmen der Bilanzierung nicht weiter berücksichtigt.

Damit ist im Plangebiet eine maximale Gesamtversiegelung von 4.023 m² möglich.

GesamtflächeVersiegelung
Fläche für den Gemeinbedarf GRZ 0,8 (= 80%)2.505 m²2.004 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,3 (= 45 %)775 m²349 m²
Parkplatz (= 100 %)1.670 m²1.670 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 4.023 m²

Mit dem vorhandenen Feuerwehrgerätehaus, den dazugehörigen Zufahrten und Stellflächen sowie den Garagen und dem Wohnhaus östlich des Feuerwehrgerätehauses sind im Plangebiet bereits Versiegelungen vorhanden. Diese wurden aus der Vermessung bzw. mit Hilfe des Zeichenprogrammes AutoCAD aus einem aktuellen Luftbild ermittelt. Im Bereich der künftigen Fläche für Gemeinbedarf sind ca. 1.610 m² versiegelt. Auf dem überplanten Wohngrundstück liegen Versiegelungen von ca. 300 m² vor. Diese vorhandenen Versiegelungen werden für die Ausgleichsermittlung von der maximal möglichen Versiegelung im Plangebiet abgezogen: 4.023 m² - 1.910 m² = 2.113 m² Neuversiegelung

Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu versiegelten Flächen zu einem Ausgleichserfordernis von 2.113 m² x 0,5 = 1.057 m².

Ein zusätzliches Ausgleichserfordernis besteht für die Neuversiegelungen, die für den Bau der Zufahrt im Gemeindegebiet Thumby verursacht werden. Am Waldrand ist hier die Herstellung einer ca. 215 m² großen Verkehrsfläche vorgesehen. Eine Fläche 70 m² ist bereits versiegelt, wodurch ca. 145 m² Neuversiegelung notwendig werden. Da im Gemeindegebiet Thumby der südliche Rand einer Waldfläche überplant wird, ist die Fläche mit einer besonderen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten und der Ausgleich im Verhältnis 1 : 1 zu erbringen.

Für das gesamte Vorhaben ergibt sich somit ein notwendiger Gesamtausgleich von 1.057 m² (B-Plan 19 Damp) + 145 m² (B-Plan 2 Thumby) = 1.202 m².

Der Ausgleich wird über ein externes Ökokonto erbracht. Dieses ist in Kapitel 3.3 beschrieben.

Schutzgut Landschaftsbild

Zum Schutz des Landschaftsbildes und zur Minderung der Einsehbarkeit des neuen Pkw-Parkplatzes sowie der notwendigen Lärmschutzwand wird am nördlichen und östlichen Rand des Parkplatzes die Pflanzung von heimischen Gehölzen festgesetzt. Diese Anpflanzung dient gleichzeitig als strukturelle Abgrenzung des Plangebietes zur außerhalb gelegenen Ausgleichsfläche. An der nordöstlichen Grenze des Plangebietes wird keine Anpflanzung vorgesehen, da hier unmittelbar außerhalb ein Feldgehölz der Ausgleichsfläche stockt.

3.3 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen