Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Standortalternativen

Die Feuerwehr der Gemeinde Damp ist bereits im Plangebiet ansässig und große Teile des Plangebietes sind durch Gebäude und Stellflächen versiegelt. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus ist erst vor wenigen Jahren in ehrenamtlicher Leistung umfangreich in Stand gesetzt worden, weswegen weiterhin eine (Teil-)Nutzung erfolgen soll. Der Standort ist verkehrsgünstig an der Landesstraße 26 sowie der Kreisstraße 61 gelegen und ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit des gesamten Gemeindegebietes, weswegen die Gemeinde einen Erhalt am bestandenen Standort befürwortet.

Die Gemeinde hat dennoch auch alternative Standorte im Gemeindegebiet geprüft. Hierbei wurden folgende Parameter zugrunde gelegt.

Da fast alle ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Damp in Vogelsang-Grünholz bzw. den Außenbereichssiedlungen Pommerby und Schwastrum wohnen, scheidet ein Standort in der Nähe des Ostseebades Damp aus. Die erforderlichen Einsatzzeiten wären hierbei nicht einzuhalten. Zudem soll der Bereich des Ostseebades den touristischen und gesundheitlichen Entwicklungen vorbehalten bleiben.

Weiterhin soll der Standort eines Feuerwehrgerätehauses nicht abgelegen im Außenbereich angesiedelt werden, sondern als Bestandteil der gemeindlichen Infrastruktur im oder am Rande der vorhandenen Siedlungsbereiche liegen. Insofern scheiden auch Standorte in Pommerby oder Schwastrum für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses aus.

Im Norden und Osten grenzt der Siedlungsbereich der Ortslage Vogelsang-Grünholz unmittelbar an die Gemeindegrenze zu der Gemeinde Thumby, so dass hier ebenfalls keine Standorte denkbar sind.

Diese Parameter vorausgesetzt sind aus der Sicht der Gemeinde Damp lediglich drei Standorte für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu prüfen. Zum einen die vorhandene Siedlungslücke zwischen den Ortsteilen Vogelsang-Grünholz und Pommerby am Pommerbyer Weg. Dieser Standort wäre zumindest siedlungsstrukturell eingebunden, ist aber verkehrstechnisch deutlich schlechter zu beurteilen als der vorhandene Standort des Feuerwehrgerätehauses. Der Weg zum Ostseebad (und den meisten anderen Einsatzorten) würde sich um ca. 800 m verlängern und würde durch den gesamten Siedlungsbereich des Ortsteiles Vogelsang-Grünholz führen. Zudem sind auch an diesem Standort immissionsschutzrechtliche Probleme in Bezug auf die angrenzenden Wohngebiete zu erwarten.

Der zweite alternative Standort befindet sich östlich der Straße Holzschicht im Anschluss an die dort vorhandene Bebauung. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp als Wohnbaufläche dargestellt und soll mittelfristig für die weitere wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stehen. Hierzu hat die Gemeinde bereits erste Planungskonzepte erstellen lassen. Die geplante Entwicklung soll nicht durch den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zukünftig erschwert werden. Zudem ist auch dieser Standort verkehrstechnisch schlechter zu beurteilen als der vorhandene Standort des Feuerwehrgerätehauses.

Der dritte geprüfte Standort befindet sich an der Landesstraße L 26 gegenüber dem neuen Baugebiet 'Büsenteich' am südöstlichen Ortsausgang. Dieser Standort ist siedlungsstrukturell deutlich schlechter zu beurteilen, da er einen neuen Siedlungsansatz auf der Ostseite der Landesstraße begründen würde. Die Lücke zum bestehenden Siedlungsbereich auf dieser Straßenseite kann aufgrund der vorhandenen Waldflächen hier nicht geschlossen werden. Immissionsschutzrechtlich sind in etwa die gleichen Voraussetzungen gegeben, wie an den anderen Standorten.

Abbildung der geprüften Standortalternativen

An allen alternativen Standorten sind deutlich höhere Versiegelungswerte zu erwarten, da keine bereits baulich genutzten Flächen überplant werden könnten. Neben den Bodenversiegelungen haben auch die alternativen Standorte weitere Beeinträchtigungen der Umwelt, wie zum Beispiel Veränderung des Landschaftsbildes oder Eingriffe in den Wasserhaushalt zur Folge. Zudem ergeben sich am bestehenden Standort Synergieeffekte mit dem gemeindlichen Bauhof (z.B. Nutzung von Sozialräumen, Lagerflächen und Stellplätzen), die bei den alternativen Standorten nicht vorhanden wären.

4.2 Planungsalternativen

Mit der Planung sind die vorhandenen Gegebenheiten des kleinflächigen Plangebietes möglichst berücksichtigt worden. Gehölzrodungen sind im Zuge der Planung nicht vermeidbar. Insbesondere der Umgang mit der landschaftsbestimmenden Stiel-Eiche am Übergang zur Sukzessionsfläche wurde intensiv geprüft. Der starke Baum kann bei der vorliegenden Planung erhalten werden.

Hinsichtlich der nördlich gelegenen Waldfläche ist die Zufahrt so eng wie möglich an das bestehende Feuerwehrgerätehaus herangeplant worden, um Eingriffe in den Wald zu vermeiden. Die zusätzliche Zufahrt ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse vorgesehen, um im Einsatzfall kreuzende Verkehre zwischen ankommenden Feuerwehrkameraden und abfahrenden Einsatzfahrzeugen zu vermeiden. Ein Verzicht auf diese zusätzliche Zufahrt hätte weiterhin eine ungünstige Verkehrssituation und -sicherheit im Bereich des Florianweges zur Folge, was mittelfristig zu einer Aufgabe des Standortes führen würde.

Für den neuen Pkw-Parkplatz, der durch die Feuerwehrleute genutzt werden soll, konnte bei einer Prüfung im Vorwege keine alternative Fläche als die im Gemeindebesitz befindliche Sukzessionsfläche gefunden werden. Durch den notwendigen Neubau des Feuerwehrgerätehauses im zentralen Plangebiet fallen die wenigen vorhandenen Stellplätze am Standort weg. Im Westen befindet sich die Landesstraße 26 und im Norden eine Waldfläche. Östlich und südlich sind Wohnbauflächen gelegen, die ebenfalls nicht überplant werden können. Ohne die Ausweisung eines zum Feuerwehrgerätehaus zugehörigen Pkw-Parkplatzes wären die Feuerwehrleute gezwungen auf dem südlich angrenzenden Florianweg oder entfernt vom Feuerwehrgerätehaus zu parken, was Beeinträchtigungen des Verkehrs sowie unnötige zeitliche Verzögerungen im Einsatzfall mit sich bringen würde. Die Größe des Pkw-Parkplatzes orientiert sich am Bedarf, der durch den Feuerwehrstandort und die Nutzung des Bauhofes entsteht.

Weitere Planungsalternativen sind durch die vorhandene Bebauung und die Gegebenheiten im kleinflächigen Plangebiet nicht gegeben. Die Planung dient dem Allgemeinwohl und ist im öffentlichen Interesse an einem modernen, funktionstüchtigen und zentralen Feuerwehrstandort begründet.

5 Zusätzliche Angaben