Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Die Teilfläche des Flurstückes 38/9 im Nordosten des Geltungsbereiches ist Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV (Teilbereich 2) der Gemeinde Damp und dort als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Diese Festsetzungen werden durch die neuen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes Nr. 19 ersetzt. Die Ausgleichsfläche wird an anderer Stelle in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ersetzt.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II

Im Landschaftsrahmenplan (LRP) für den (neuen) Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.

1.4.6 Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Gemeinde Damp stellt für den Planbereich die Gebäude im südwestlichen Planbereich dar. Im Entwicklungsteil sind keine weiteren Darstellung enthalten.

Die Darstellungen des Landschaftsplanes enthalten für den Planbereich ansonsten die landwirtschaftliche Nutzung. Von dieser Darstellung weichen die Inhalte des Bebauungsplanes ab, da eine derartige Nutzung bei der Aufstellung des Landschaftsplanes nicht absehbar war. Da die Flächen in einem Bereich liegen, der direkt an die vorhandene Bebauung angrenzt und der bisher überwiegend intensiv genutzt wurde, werden die Darstellungen des Landschaftsplanes der Gemeinde Damp bei einer Fortschreibung an die neuen Ziele angepasst. Zudem kommt die Umweltprüfung zu dem Ergebnis, dass nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen ist. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.