Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 "Feuerwehrgerätehaus Damp" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind von der Planung entsprechend der Darstellungen des Landwirtschafts- und Umweltatlasses nicht betroffen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 LNatSchG sind nicht bekannt.

Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 1,8 km nordwestlich gelegene Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“.

Nördlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses befindet sich eine Waldfläche, die nach Landeswaldgesetz geschützt ist. Mit der aktuell vorhandenen Bebauung wird der Waldabstand von 30 m (§ 24 Landeswaldgesetz) bereits unterschritten.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um innerhalb des Geltungsbereiches auf einer Gesamtfläche von ca. 6.100 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Damp entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Damp muss nach den Hinweisen der Feuerwehrunfallkasse ihr Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Vogelsang-Grünholz erweitern oder durch einen Neubau ersetzen. Wesentliche Gründe hierfür sind die zu kleinen Hallentore für die größer werdenden Fahrzeuge, die Anordnung und Anzahl von Umkleideräumen und sanitären Anlagen sowie die nicht vorhandene Trennung des zu- und abfahrenden Verkehrs im Einsatzfall. Zudem reicht die Anzahl der vorhandenen Stellplätze zukünftig nicht mehr aus.

Die freiwillige Feuerwehr Damp hat neben den üblichen Aufgaben einer Feuerwehr im ländlichen Raum umfangreiche Zusatzaufgaben zu erfüllen, die dazu führen, dass sie über mehr Einsatzfahrzeuge, mehr Ausstattung, mehr Mitglieder und mehr Lagerflächenbedarf verfügt als andere Wehren. Diese Aufgaben ergeben sich u.a. durch die Lage an der Bundesstraße B 203 (Unfallrettung), die Verantwortung für das Ostseebad Damp (mit seinen Großen und hohen Gebäuden und der Nutzung als Kliniken) und den Hafen im Ostseebad Damp. Die freiwillige Feuerwehr Damp ist zudem Hilfeleistungsfeuerwehr für die Nachbargemeinden und Unterstützungseinheit des Löschzuges Gefahrgut des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Zudem ist die Feuerwehr zuständig für den Katastrophenschutz im Umkreis der Gemeinde Damp. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen zur Klimafolgenanpassung muss die Damper Feuerwehr auch noch zwei große Anhänger mit einer Hochleistungspumpe und einem Notstromaggregat unterbringen, die ebenfalls dem überregionalen Katastrophenschutz dienen. Diese Vorgaben machen das besondere öffentliche Interesse an einem zentral gelegenen und den heutigen Anforderungen entsprechenden Feuerwehrgerätehaus deutlich.

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus liegt sehr verkehrsgünstig an der Landesstraße 26 und dem Florianweg. Von hier aus sind alle Bereiche der Gemeinde gut und schnell zu erreichen. Daher ist die Gemeinde auch bemüht, die erforderlichen baulichen Maßnahmen an diesem Standort umzusetzen. Zudem soll das vorhandenen Feuerwehrgerätehaus, das vor wenigen Jahren mit großem ehrenamtlichen Einsatz umfangreich in Stand gesetzt wurde, weiter genutzt werden. Erste Planungen zeigten schnell, dass das vorhandene Grundstück zu klein ist, um alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können. Daher wurde auch das östlich angrenzende Flurstück 46/7, dass sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde befindet und derzeit mit einem Wohnhaus bebaut ist, mit in die Planungen einbezogen. Aber selbst auf beiden Grundstücken lassen sich nicht alle erforderlichen baulichen Anlagen unterbringen. Dies liegt vor allem an der notwendigen Anzahl der Stellplätze für die Fahrzeuge der Feuerwehrmänner und -frauen. Daher muss auch ein Teil des nordöstlich angrenzenden Flurstückes 38/9 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichfläche für die Nutzungen im Bebauungsplan Nr. 5/IV der Gemeinde Damp (Wasserskianlage und Wohnmobilpark).

Um im Einsatzfall eine Trennung der ankommenden Fahrzeuge der Feuerwehrkammeraden und der abfahrenden Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, muss eine neue Zufahrt zur Landesstraße L 26 erstellt werden. Die örtlichen Verhältnisse lassen eine derartige Trennung im Bereich des Florianweges nicht zu.

Im Rahmen einiger Vorgespräche (mit dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr, der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde) hat die Gemeinde Damp die grundsätzliche Machbarkeit der neuen Zufahrt zur L 26 und der Anlage der Stellplätze auf der benachbarten Ausgleichsfläche geklärt.

Die aktuelle Vorhabenplanung sieht den Abbruch des Gebäudebestandes auf dem Flurstück 46/7 und den Neubau einer Fahrzeughalle sowie eines Sozialtraktes für die Feuerwehr vor. Der Fahrzeugbestand des gemeindlichen Bauhofes wird zukünftig in dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus untergebracht. Hierfür werden drei der vorhandenen Stellplätze im Feuerwehrgerätehaus benötigt. Zudem benötigt der Bauhof kleine Lagerflächen, einen Werkstattbereich und Sozialräume. Teile des bestehenden Feuerwehrgerätehauses werden auch zukünftig für die Lagerung von Material sowie als Werkstatt für die Feuerwehr benötigt. Die Schulungsräume im Obergeschoss des Bestandsgebäudes werden weiterhin von der Feuerwehr genutzt. Somit ergibt sich zukünftig für das Bestandsgebäude eine gemischte Nutzung von Feuerwehr und Bauhof.

Bezüglich der Prüfung von Standortalternativen wird auf das Kapitel 4 des Umweltberichtes verwiesen.

Aus den beschriebenen Gründen hat sich die Gemeinde Damp dafür entschieden, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in diesem Bereich durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 bauplanungsrechtlich abzusichern.

Östlich an das Plangebiet schließt der Bebauungsplan Nr. 12 'Florianweg' an. Dieser umfasst die Grundstücke ab der Hausnummer 7 (Flurstück 47/14). Damit das Grundstück 'Florianweg 5' (Flurstück 46/8) nicht als unbeplante Lücke zwischen den beiden Bebauungspläne verbleibt, wird es in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes mit aufgenommen. Für dieses Grundstück strebt die Gemeinde entsprechend der vorhandenen Nutzung eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet an. Eine Festsetzung als Mischgebiet scheidet aus Sicht der Gemeinde aus, da auf dem Grundstück selber und in der Umgebung keine gewerblichen Nutzungen vorhanden sind und auch zukünftig nicht entstehen sollen.

3 Planinhalt und Festsetzungen