Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet "Feuerwehrhaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Bei dem kleinflächigen Plangebiet handelt es sich um den südlichen Rand einer Laubwaldfläche sowie bereits versiegelte Verkehrsflächen und bauliche Anlagen des südlich angrenzenden Feuerwehrstandortes von Damp.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Nutzungen vorerst fortgeführt wie bisher. Zusätzliche Flächen würden nicht versiegelt werden. Ohne die notwendige Zufahrt im Gemeindegebiet Thumby zum neu entstehenden Parkplatz kann die Feuerwehr Damp nicht an ihrem Standort bestehen bleiben.

Auswirkungen der Planung

Teile des Planbereiches sind bereits als Verkehrsflächen bzw. durch den Feuerwehrstandort versiegelt. Hier entsteht kein weiterer Flächenverlust. Für den Bau einer neuen Zufahrt werden jedoch Flächen beansprucht, die bislang dem nördlich gelegenen Wald zugeordnet sind. Der Flächenverlust am Waldrand wird so gering wie möglich gehalten und ist aufgrund des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Feuerwehrstandort der Nachbargemeinde Damp an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘) werden im Planbereich zusätzliche Versiegelungen möglich:

Größe des Geltungsbereiches: ca. 550 m²

Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen ca. 215 m²

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten. Die beanspruchte Waldfläche wird so gering wie möglich gehalten. Der nichtvermeidbare Flächenverbrauch ist durch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Feuerwehrstandort in der Nachbargemeinde Damp begründet.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Thumby liegt in der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR).

Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) des Landwirtschafts- und Umweltatlasses als Pseudogley-Parabraunerde dargestellt. Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Sandlehm über Normallehm angegeben. Im nordwestlichen Plangebiet kann zudem reiner Pseudogley nicht ausgeschlossen werden. Als Bodenarten sind hier Lehmsand über Sandlehm zu erwarten.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Thumby gehört gemäß Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein nicht zu den bekannten Bodenabwurfgebieten. Zufallsfunde sind der Polizei zu melden.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände fällt nach Nordosten hin leicht ab. Es liegen Geländehöhen zwischen 18 und 20 m über NHN vor.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird keine Nutzungsänderung im Plangebiet erfolgen. Die Gehölze am Waldrand blieben erhalten und zusätzliche Bodenversiegelungen würden ausbleiben. Der Boden im Bereich des Waldes würde sich auf natürliche Weise weiterentwickeln.

Auswirkungen der Planung

Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Im Zuge der Planung wird das kleinflächige Plangebiet nahezu vollständig versiegelt werden. Unter den bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt für die versiegelten Bereiche zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelungen

Das Plangebiet wird überwiegend als Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ ausgewiesen. Zusätzlich sind Flächen als öffentliche Verkehrsfläche und Wald festgesetzt. Bodenneuversiegelungen werden durch den Bau der Zufahrt zum außerhalb gelegenen Parkplatz der Feuerwehr Damp verursacht.

Im Bereich der L 26 sind bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die im Zuge der Planung nicht verändert werden. Im Rahmen der Bilanzierung wird die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche nicht weiter berücksichtigt.

Für die Zufahrt wird eine ca. 215 m² große Fläche als Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ versiegelt werden (100 % Versiegelung). Zum Teil sind durch Nebenanlagen und Stellflächen des südlich angrenzenden Feuerwehrstandortes Versiegelungen vorhanden, die bei der Bilanzierung berücksichtigt werden müssen. Insgesamt sind bereits ca. 70 m² versiegelt.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung als hoch einzustufen. Neue Versiegelungen entstehen durch die Zufahrt zu einer außerhalb vorgesehenen Pkw-Parkplatz für die Feuerwehrkameraden. Versiegelt werden überwiegend Flächen, die bislang dem Wald zuzuordnen sind. Die Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im nördlichen Nahbereich verläuft im Wald ein Verbandsgewässer des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au. Dieses Verbandsgewässer wird durch Planungen jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Zudem ist durch den vorhandenen Baumbestand im bislang unversiegelten Teil des Plangebietes mit einer hohen Transpirationsrate zu rechnen, die sich ebenfalls mindernd auf die Grundwasserneubildung auswirkt. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde sich keine Veränderung des Schutzgutes ergeben. Zusätzliche Bodenversiegelungen würden nicht vorgenommen. Aufgrund der Bodengegebenheiten und des Baumbestandes ist auch im Bereich der bislang unversiegelten Flächen mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die vorgesehene Planung wird es im Plangebiet zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da eine bisher unversiegelte Fläche überbaut wird und Bäume als Verdunstungsfläche verloren gehen. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wurde im Rahmen des B-Planes Nr. 19 der Gemeinde Damp ein Konzept nach A-RW 1 erarbeitet, welches auch die neu entstehende Zufahrt berücksichtigt. Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser über ein neu herzustellendes Regenrückhaltebecken abzuleiten.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der nahezu vollständigen Versiegelung des Plangebietes als erheblich eingestuft werden. Eine Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird durch die geplante Rückhaltung des Regenwassers und durch die geregelte Abgabe an die Vorflut erreicht. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.