Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet "Feuerwehrhaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Ver- und Entsorgung

Innerhalb des Plangebietes sind keine Ver- und Entsorgungsanlagen vorgesehen.

3.3 Umweltbericht

Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby sieht im Wesentlichen die Festsetzung einer Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ nördlich der Ortschaft Vogelsang-Grünholz vor. Zusätzlich werden öffentliche Verkehrsflächen sowie Wald festgesetzt. Konkret soll im Bereich der Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ eine Zufahrt gebaut werden, die im Zusammenhang mit dem parallel erarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Damp für die Modernisierung des Feuerwehrstandortes notwendig wird. Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Die neu ausgewiesene Verkehrsfläche wird parallel aufgestellten B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Damp in einem Schallgutachten berücksichtigt. Außerhalb des Plangebietes wird eine Lärmschutzwand entstehen, um Beeinträchtigungen der umliegenden Wohnbebauung zu vermeiden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Am südlichen Rand des Laubwaldes ist die Rodung mehrere Einzelbäume nicht zu vermeiden. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Rodung dieser Bäume ist gegenüber den potentiell vorkommenden Brutvögeln das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszuschließen. Eingriffe in den Wald wurden möglichst minimiert. Ersatzpflanzungen erfolgen im Gemeindegebiet Damp.

Schutzgut Fläche: Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem funktionsfähigen und lokalen Feuerwehrstandort in der Gemeinde Damp begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Im Rahmen der Bauleitplanung wird die festgesetzte Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ vollständig versiegelt. Im südlichen Plangebiet sind bereits Flächenteile versiegelt. Entsprechend der Bilanzierung werden Ausgleichsflächen von insgesamt 145 m² Größe für die Neuversiegelung von Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen des B-Planes Nr. 19 der Gemeinde Damp.

Schutzgut Wasser: Mit der vorgesehenen Zufahrt wird der Planbereich nahezu vollständig versiegelt. Das anfallende Niederschlagswasser wird im Rahmen der Gesamtplanung berücksichtigt und zukünftig in einem neu angelegten Regenrückhaltebecken gesammelt und abgeleitet. Oberflächengewässer sind nicht betroffen.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Festsetzung einer kleinflächigen Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaft: Im kleinflächigen Plangebiet werden keine hochbaulichen Anlagen mit Fernwirkung entstehen. Geringfügige Veränderungen des Landschaftsbildes durch den Verlust einzelner Bäume am Waldrand werden durch die umliegenden Strukturen gemindert. Zusätzliche Minderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter und Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Thumby sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen am Waldrand nördlich der Ortschaft Vogelsang-Grünholz sind z.T. als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in Boden und den Gehölzbestand sind jedoch ausgleichbar.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.4 Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Im Rahmen des Neubaus der Zufahrt können acht Einzelbäume (Eschen bzw. Berg-Ahorne) mit Stammdurchmessern von 30 bis 50 cm nicht erhalten werden. Ersatzpflanzungen für die zu rodenden Bäume werden im Gemeindegebiet Damp erfolgen. Auf die Planunterlagen zum B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Damp wird verwiesen.

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass sieht als Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche die Bereitstellung von Ausgleichsflächen im Verhältnis von 1 : 0,5 bei Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz und im Verhältnis 1 : 1 bei Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz vor. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Wie die Herleitung in Kapitel 2.1.4 des Umweltberichtes gezeigt hat, ist für die Herstellung einer Verkehrsfläche ‚Parkplatz‘ im Plangebiet eine Versiegelung von ca. 215 m² vorgesehen. Zum Teil sind im Plangebiet bereits Versiegelungen vorhanden, die im Zusammenhang mit den baulichen Anlagen des angrenzenden Feuerwehrstandortes stehen. Diese versiegelten Flächen werden von der maximal möglichen Versiegelung im Plangebiet abgezogen: 215 m² - 70 m² = 145 m² Neuversiegelung.

Da es sich bei der überplanten Fläche um den südlichen Rand einer kleinen Laubwaldfläche handelt, wird ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 1 angesetzt. Dadurch ergibt sich ein Ausgleichserfordernis von 145 m².

Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird im Rahmen des B-Planes Nr. 19 der Gemeinde Damp erbracht. Auf die Planunterlagen zum B-Plan Nr. 19 wird verwiesen.

Zum Schutz der Waldflächen v.a. vor Ablagerungen, ist auf der Nordseite der Parkplatzzufahrt ein stabiler Zaun von mindestens 1,50 m Höhe zu errichten.