Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Bosau

Begründung

1. Vorbemerkungen

1.1. Planungserfordernis / Planungsziele

Das Plangebiet am südlichen Ortsrand von Bosau östlich der Stadtbeker Straße und ist weitgehend rückwärtig mit Wohngebäuden bebaut. Die Beurteilung von Bauvorhaben erfolgt nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Es besteht der Wunsch der Eigentümer, durch Nachverdichtung auf den großen Grundstücken weiteren benötigten Wohnraum in einer neuen Bauflucht in der 1. Reihe zu schaffen. Die Gemeinde unterstützt dieses, da die Inanspruchnahme freier Landschaft vermieden wird und mit der Nachverdichtung den umweltschützenden Belangen des Baugesetzbuches Rechnung getragen werden kann.

Die Gemeinde nimmt dieses zum Anlass, im Rahmen eines Bebauungsplanes das wohnbaulich genutzte und bislang unbeplante Gebiet im Bestand städtebaulich verträglich zu ordnen und einen Rahmen für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten sowie eine Bebauung in zweiter Reihe zu schaffen.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Größe der möglichen Grundfläche beträgt mit insgesamt ca. ca. 9.219 m² weniger als 20.000 m². Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des BImSchG zu beachten sind. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

Die Gemeinde Bosau hat am 06.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beschlossen.

Planungsziel der Gemeinde Bosau ist es den Gebietscharakter aus freistehenden Einzelhäusern zu erhalten. Auch soll die besondere Eigenart des Gebietes, bei der eher niedrige Gebäude des Hanges folgen erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen die sehr großen Baugrundstücke die Möglichkeit einer Nachverdichtung erhalten. Die Besonderheit des Gebietes ist auch durch die Hanglage und Blickbeziehung zum Großen Plöner See geprägt. Beides soll weiter erhalten und erlebbar bleiben, auch für die Oberlieger an der Straße Bicheler Berg.

1.2. Rechtliche Bindungen

Nach dem Landesentwicklungsplanes 2021 des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plangebiet innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung. Außerdem befindet sich das Plangebiet in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft und im Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum.

Der Regionalplan 2004 für den Planungsraum II (alt) stellt das Plangebiet ebenfalls innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III 2020 verweist in seiner Hauptkarte 1 auf ein Gebiet westlich des Plangebietes, das eine besondere Bedeutung für die Avifauna - Dichtezentrum für Seeadlervorkommen - hat. Zudem wird ein Vorrangsee und Schwerpunktbereich eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem westlich des Plangebietes dargestellt. In der Hauptkarte 2 ist das Plangebiet innerhalb eines Gebietes mit einer besonderen Erholungseignung dargestellt.

Der Flächennutzungsplan (1998) der Gemeinde Bosau zeigt im Bereich des Plangebietes eine Wohnbaufläche. Der Landschaftsplan (1997) zeigt Wohnbauflächen mit Einfamilien- und Doppelhäusern.

Abb.: FFH-Gebiet (grün) und VSG (rote Schraffur)

Das FFH-Gebiet Nr. 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ und das VSG (Vogelschutzgebiet) Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“ liegen mindestens 35 m bis über 50 m westlich des Plangebietes.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Holsteinische Schweiz“.