Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Bosau

Begründung

3.6.1. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Der Bebauungsplan initiiert gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung keine zu bilanzierende Eingriffe, auch wenn zusätzliche Flächen bebaut und versiegelt werden. Der Nachweis von Ausgleichsflächen ist nicht erforderlich.

3.6.2. Artenschutz

Bei der Aufstellung der Bauleitplanung sind die Artenschutzbelange des Bundesnaturschutz-gesetzes zu berücksichtigen (§§ 44, 45 BNatSchG). Ein Bebauungsplan kann selbst nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG verstoßen, sondern nur dessen Vollzug. Er verstößt jedoch gegen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn bei der Beschlussfassung absehbar die Zugriffsverbote des § 44 unüberwindliche Hindernisse für die Verwirklichung darstellen.

Die im Rahmen der Umweltprüfung durchgeführte Prüfung zur artenschutzrechtlichen Verträglichkeit der Planung entbindet nicht von den auf Umsetzungsebene unmittelbar anzuwendenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Europäischer Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,

  • wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  • wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

Im Gebiet kommen die für den Naturraum typischen Tierarten vor. Bereiche mit besonderer tierökologischer Bedeutung wie Wälder, größere Stillgewässer oder Fließgewässer liegen außerhalb des Plangebietes und in einiger Entfernung. Der Große Plöner See ist ca. 35 m entfernt. Das Vorkommen folgender Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäischer Vogelarten ist zu erwarten:

Ein Vorkommen von Fledermäusen im Plangebiet ist zu erwarten. Gehölzstrukturen und Gärten stellen potenzielle Jagd- und ggf. Reproduktionshabitate dar. Da sie jedoch regelmäßigen anthropogenen Veränderungen und Einflüssen unterliegen, ist die Bedeutung eher gering bis mäßig zu bewerten. Bei Bäumen mit einem Stammdurchmesser von über 30 cm wird davon ausgegangen, dass Höhlungen vorhanden sein könnten, die von einigen Fledermausarten als Sommerquartiere genutzt werden können. Bäume dieser Größe sind nur vereinzelt auf den Grundstücken vorhanden. Die meisten Großbäume befinden sich in dem Grünstreifen an der Stadtbeker Straße und werden im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Wird die Fällung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von >30 cm außerhalb der Fledermauswinterquartierzeit (1.12. bis 28.02) erforderlich, so ist dieser Baum vor der Fällung durch eine qualifizierte Person auf evtl. bestehende Höhlungen zu untersuchen. Bei Vorhandensein geeigneter Höhlungen werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön entsprechende artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen (Verschluss der Höhlungen, Bereitstellung von Ersatzquartieren, Fällfristen o.ä.) erforderlich. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungshabitate oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten der potenziell vorkommenden Fledermausarten sind aufgrund der Vorgaben des B-Plans und bei Beachtung der genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten.

Der Fischotter (Lutra lutra) besiedelt eine Vielzahl gewässergeprägter Lebensräume. Der Fischotter legt in einer Nacht bis zu 40 km auch über Land zurück (Green et al. 1984), so dass von einem Vorkommen in der näheren Umgebung auszugehen ist. Da es sich bei den betroffenen Teilflächen besiedelte Flächen handelt, ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungshabitate oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit des Erhaltungszustandes des Fischotters nicht zu erwarten.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Verbreitungsgebietes der Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Die Haselmaus weist eine strenge Bindung an Gehölzstrukturen wie Wälder, Knicks, Hecken, Gebüsche auf. Dabei besiedelt sie überwiegend die Knicklandschaft und angrenzende anthropogene Böschungsstrukturen und kann durchaus parallel zu kleinräumigen Lebensraumveränderungen durch Eingriffe existieren. (Quelle: Haselmaus, Merkblatt zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Haselmaus bei Vorhaben in Schleswig-Holstein, LLUR 2018). Die Gärten des Plangebietes weisen aufgrund der nur lückigen Gehölzbedeckung mit einem mäßigen Anteil an geeigneten Gehölzarten und einem geringen Strukturpotenzial für erfolgreiche Überwinterungen nur eine geringe bis mäßige Eignung als Haselmaushabitat auf. Einzig das bislang unbebaute Flurstück 48/8 mit einer Größe von rund 1.900 m² ist zu einem großen Flächenanteil mit jungem Gehölzaufwuchs sowie Brombeeren bedeckt. Bei Reviergrößen von ca. 3.000 m² bei guter Habitateignung bis 15.000 m² bei mäßiger bis ausreichender Eignung stellt auch diese Fläche nur in Verbindung mit den umliegenden Gärten einen potenziellen Lebensraum für Haselmäuse dar. Daher wird davon ausgegangen, dass potenziell in den Gärten vorkommende Haselmäuse in benachbarte Gärten ausweichen können.

Abb. Blick von der Stadtbeker Straße auf das unbebaute Flurstück 48/8

Mögliche Auswirkungen auf die Haselmaus:

Tötungsverbot nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG:

Im Rahmen einer zusätzlich hinzukommenden Bebauung werden für das Flurstück 48/8 Vermeidungsmaßnahmen erforderlich oder der Nachweis, dass die Fläche nicht von Haselmäusen besiedelt ist. „Die Vermeidung der Tötung von Haselmäusen kann durch die sachgerechte Gehölzentnahme / -pflege bzw. Abfangen und Umsiedeln (auch durch Vergrämung) der Tiere z.B. im Rahmen der Baufeldräumung im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme erreicht werden.“ (Seite 15 Merkblatt – Berücksichtigung der Haselmaus bei Vorhaben)

Störungsverbot nach §44 Abs. 1Nr. 2 BNatSchG:

Die Haselmaus ist gegenüber Störungen durch Lärm, Erschütterungen oder visuellen Effekten in der Bauphase und in der späteren Betriebsphase recht unempfindlich. Störungen durch die Entnahme von Gehölzen während der Aufzuchtzeit der Jungen oder während der Vegetationsperiode, wenn die Früchte als Nahrungsgrundlage dienen, können durch eine entsprechende Bauzeitenregelung (Entnahme der Gehölze nur während der Winterruhe) verhindert werden.

Verbot der Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten nach §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG:

Zerstörungen oder Beschädigungen von Fortpflanzungsstätten können durch eine entsprechende Bauzeitenregelung (Entnahme der Gehölze nur während der Winterruhe) verhindert werden.

Andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da die übrigen Arten des Anhangs IV ein abweichendes Verbreitungsbild oder sehr spezielle Lebensraumansprüche haben (Moore, alte Wälder, Trockenrasen, Heiden, spezielle Gewässer, marine Lebensräume), die hier nicht erfüllt werden.

Europäische Vogelarten

Die im Bereich des B-Plans vorkommenden Gartenflächen in besiedelten Bereichen beherbergen eine in Schleswig-Holstein weit verbreitete Brutvogelgemeinschaft aus überwiegend allgemein häufigen und ungefährdeten Arten. Bedeutende Vorkommen gefährdeter und seltener Arten sind aufgrund der aktuellen Strukturausstattung und intensiven Nutzung nicht zu erwarten. Auch bei einer möglichen Verdichtung der vorhandenen Bebauung entsprechend den Vorgaben des B-Plans kommt es voraussichtlich nicht zum Eintreten eines Verbotes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, wenn die Rodung von Gehölzen und die Baufeldräumung nicht in der Zeit vom 28. Februar bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres vorgenommen werden.

Somit stehen bei Einhaltung der oben genannten Vermeidungsmaßnahmen dem geplanten Vorhaben hinsichtlich der Artenschutz – Verbote des § 44 BNatSchG keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.

3.7. FFH-Vorprüfung

Das FFH-Gebiet Nr. 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ und das Vogelschutzgebiet Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“ liegen westlich der Stadtbeker Straße. Das Plangebiet grenzt östlich an die Stadtbeker Straße an, so dass räumliche Überschneidungen mit den Schutzgebieten nicht bestehen. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von insgesamt 6.648 ha und umfasst die durch die Schwentine miteinander verbundenen Hauptseen der Plön-Eutiner Seenplatte und die sie umgebende Landschaft aus Wäldern, Mooren und landwirtschaftlichen Flächen.

Wirkfaktoren

Bauvorhaben beeinflussen den Naturhaushalt und die Tier- und Pflanzenwelt während der Bauzeit und führen zu dauerhaften Veränderungen auf dem Vorhabengelände. Die Wirkungen auf die Umwelt lassen sich in zwei unterschiedliche Wirkungsbereiche abgrenzen:

Im unmittelbaren Wirkungsbereich werden die Lebensräume direkt verändert. Das Plangebiet befindet sich außerhalb des FFH-Gebietes. Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Lebensräume erfolgt nicht.

Im erweiterten Wirkungsbereich werden die Lebensräume nicht direkt durch die Baumaßnahmen verändert, sondern Auswirkungen der Bauvorhaben wirken sich aus dem unmittelbaren Wirkungsbereich über dessen Grenzen hinaus aus. Solche Auswirkungen könnten Schädigungen durch Lärm, Immissionen, Schadstoffeinträge usw. sein. Maßgeblicher Beurteilungsmaßstab für die Zulässigkeit des Vorhabens sind die Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Gebietes bzw. die Beeinträchtigungen oder Einschränkungen der Erhaltungsziele, die sich durch das Vorhaben ergeben.

Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind gegeben, wenn der Erhaltungszustand von maßgeblichen Bestandteilen des betreffenden Gebietes durch vorhabenbedingte Auswirkungen verschlechtert wird. Maßgebliche Bestandteile des Gebietes sind die Arten des Anhangs I und des Anhangs II der FFH-Richtlinie, soweit sie in den Erhaltungszielen aufgeführt sind.Auch wenn absehbare günstige Entwicklungen innerhalb des Gebietes durch das Vorhaben verhindert werden oder wenn Entwicklungsmöglichkeiten vollständig unterbunden werden, kann eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen vorliegen.

Begriffsbestimmung Erheblichkeit

Es ist zu prüfen, ob das Vorhaben an sich oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Bezogen auf ein konkretes FFH-Gebiet liegen Beeinträchtigungen z.B. von Arten des Anhangs II von hohem oder sehr hohem Beeinträchtigungsgrad vor, wenn im Falle einer Art mit derzeit günstigem Erhaltungszustand

  • die Art in dem betreffenden Gebiet nicht mehr vorkommt oder
  • die Art zwar noch vorkommt, jedoch ist aufgrund der Verkleinerung der Lebensräume im Gebiet damit zu rechnen, dass sie sich langfristig dort nicht mehr fortpflanzt oder verschwindet oder
  • die Art zwar noch vorkommt, jedoch ist aufgrund von verschiedenen Ursachen (z.B. Verlusten durch Tötungen, Prädation, Nahrungsmangel usw.) damit zu rechnen, dass sie sich langfristig dort nicht mehr fortpflanzt oder sogar verschwindet.

Oder wenn im Falle einer Art mit derzeit ungünstigem Erhaltungszustand

  • sich die Population im Schutzgebiet verkleinert, denn dann ist zu erwarten, dass die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes zumindest verzögert wird.

Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen

Es wird unterschieden zwischen baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Beeinträchtigungen.

Baubedingte Wirkfaktoren sind z.B. Schadstoffbelastungen durch Emissionen des Baubetriebs oder Lärmemissionen, welche temporär in einem durch Siedlungsnähe und Verkehr geprägten Bereich auftreten. Erhebliche Beeinträchtigungen durch baubedingte Wirkfaktoren sind nicht zu erwarten.

Anlagebedingten Wirkfaktoren treten im Zusammenhang mit den baulichen Anlagen auf. Man unterscheidet die Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung und Überbauung, die Trennwirkung und Zerschneidung von Lebensraumbeziehungen und die visuelle Wirkung durch Hochbauwerke. Durch die Inanspruchnahme der bereits als bebaute Grundstücks- und Gartenflächen genutzten Flächen tritt keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes auf, da die Flächen keine Bedeutung für die Erhaltungsziele haben (siehe folgende Tabellen). Eine neue, relevante Trennwirkung und Zerschneidung von Lebensraumbeziehungen ist für das Plangebiet ebenfalls nicht anzunehmen, da die Fläche bereits durchgehend bis an die Straße Bicheler Berg bebaut ist. Die daran östlich angrenzenden großschlägigen Ackerflächen bieten keinen hochwertigen Lebensräum für die betroffenen Arten des Anhangs I und des Anhangs II der FFH-Richtlinie.

Mögliche Betriebsbedingte Wirkungen könnten durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (Schadstoffbelastungen durch Emissionen des Verkehrs oder Lärmemissionen) auftreten. Die Stadtbeker Straße ist bereits beidseitig bebaut, der Bebauungsplan Nr. 41 eröffnet lediglich die Möglichkeit, die vorhandene Bebauung moderat zu verdichten. Die mögliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens wird jedoch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und seiner Schutzziele führen.

Abb.: Lage der NATURA 2000 – Gebiete zum Plangebiet des BP 41

(Quelle: BfN Schutzgebiete in Deutschland mit Ergänzungen)

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Nr. 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“:

Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet sind im Internet unter https://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/gebietssteckbriefe/1828-392.pdf veröffentlicht.

Das übergreifende Ziel des FFH-Gebietes ist die Erhaltung eines Ausschnittes aus der gewässer- und waldreichen „Holsteinischen Schweiz“, mit naturnahen, wenig belasteten, natürlich eutrophen Seen (u.a. Kleiner Plöner See, Kellersee) und einer Reihe sehr sauberer, oligo- bis mesotropher, basenreicher Klarwasserseen (v.a. Großer Plöner See, Vierer See, Schöhsee, Behler See, Suhrer See, Dieksee, Ukleisee), einschließlich ihrer naturnahen Verlandungsbereiche und sonstigen für den Naturschutz wichtigen Ufer- und Kontaktzonen. Für die Lebensraumtypen Code 3140, 3150 und 3260 soll ein günstiger Erhaltungszustand im Einklang mit den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden.

Tabellarische Gegenüberstellung der notwendigen Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen und der Prognose bei Umsetzung des Vorhabens

Erhaltungsgegenstand und Erhaltungsziel der Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie – Arten von besonderer BedeutungPrognose
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Erhaltung und ggfs. Wiederherstellung nährstoffarmer, kalkhaltiger Gewässer mit meist arten- und strukturreich ausgebildeter Submersvegetation, u.a. mit Armleuchteralgen (3140) natürlich eutropher Gewässer mit meist arten- und strukturreich ausgebildeter Laichkraut- und/oder Schwimmblattvegetation (3150) der naturnahen oder weitgehend natürlichen, weitgehend ungenutzten Ufer, Gewässerbereiche und ausgebildeten Vegetationszonierungen biotopprägender nährstoffarmer Verhältnisse im Gewässer und in dessen Wassereinzugsgebiet (3140) meso- bis oligotraphenter Pflanzen der Unterwasservegetation (3140) der den LRT prägenden hydrologischen Bedingungen in der Umgebung der Gewässer, insbesondere der Zuläufe, bei Altwässern (3150) der zugehörigen Fließgewässer Sicherung eines dem Gewässertyp entsprechenden Nährstoff- und Lichthaushaltes (für den LRT 3140 möglichst hohe Lichtdurchlässigkeit bzw. Sichttiefe) und sonstiger lebensraumtypischer Strukturen und Funktionen von amphibischen oder sonst wichtigen Kontaktlebensräumen wie Au- und Bruchwäldern, Nasswiesen, Seggenriedern, Hochstaudenfluren und Röhrichten und der funktionalen Zusammenhänge der natürlichen Entwicklungsdynamik wie Seenverlandung, Altwasserentstehung und – vermoorung (3150).Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachion Erhaltung und ggfs. Wiederherstellung des biotopprägenden, hydrophysikalischen und hydrochemischen Gewässerzustandes der natürlichen Fließgewässerdynamik der unverbauten, unbegradigten oder sonst wenig veränderten oder regenerierten Fließgewässerabschnitte von Kontaktlebensräumen wie offenen Seitengewässern, Quellen, Bruch- und Auwäldern, Röhrichten, Seggenriedern, Hochstaudenfluren, Mooren, Streu- und Nasswiesen und der funktionalen Zusammenhänge.Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Erhaltung regelmäßig gepflegter / extensiv genutzter, artenreicher Flachland-Mähwiesen typischer Standorte bestandserhaltender Nutzungsformen der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen der hydrologischen (z.B. ausgeprägter Grundwasserjahresgang) und oligo-mesotrophen Verhältnisse von Saumstrukturen in Randbereichen eingestreuter Flächen z.B. mit Vegetation der Sumpfdotterblumenwiesen oder Seggenriedern, Staudenfluren.Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Erhaltung der natürlichen hydrologischen, hydrochemischen und hydrophysikalischen Bedingungen der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. der nährstoffarmen Bedingungen der weitgehend unbeeinträchtigten Bereiche der Bedingungen und Voraussetzungen, die für das Wachstum torfbildender Moose und / oder Gefäßpflanzen erforderlich sind standorttypischer Kontaktlebensräume (z.B. Gewässer und ihre Ufer, Quellen, Feuchtwälder) und charakteristischer Wechselbeziehungen.Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Erhaltung der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen der natürlichen hydrologischen, hydrochemischen und hydrophysikalischen, nährstoffarmen Bedingungen der charakteristischen Vorkommen der seltenen Schneide (Cladium mariscus) der standorttypischen Kontaktgesellschaften.Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Erhaltung der Kalktuffquellen mit ihren Quellbächen der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen der hydrologischen, hydrochemischen und hydrophysikalischen Bedingungen, v.a. im Quelleinzugsgebiet der Grundwasserspannung (insbesondere bei artesischen Quellen) der tuffbildende Moose der mechanisch (nur anthropogen) unbelasteten Bodenoberfläche und Struktur.Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
9110 Hainsimsen- Buchenwald (Luzulo- Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli) Erhaltung und ggfs. Wiederherstellung (9130) naturnaher Buchenwälder, Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen Variationsbreite im Gebiet natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz der bekannten Höhlenbäume der Sonderstandorte und Randstrukturen (z.B. Bachschluchten, Uferabbrüche, Findlinge, feuchte bis nasse Senken, Steilhänge, Hochstaudenfluren, ), der typischen Biotopkomplexe sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und –funktionen der weitgehend natürlichen Bodenstruktur weitgehend ungestörter Kontaktlebensräume wie z.B. Brüche, Kleingewässer der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen der weitgehend natürlichen lebensraumtypischen hydrologischen Bedingungen (insbesondere Wasserstand, Basengehalt)Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Erhaltung und ggfs. Wiederherstellung (91E0*) naturnaher Laubmisch- (9180*) und Eschen- und Erlenwälder (91E0*) in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen Variationsbreite im Gebiet natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung (9180*) an Fließgewässern und in ihren Quellbereichen (91E0*) eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz der bekannten Höhlenbäume (9180*) der Sonderstandorte (z.B. Findlinge, Bachschluchten, Steilhänge, feuchte Senken, Quellbereiche), der typischen Biotopkomplexe und der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und –funktionen (9180*) der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. Sandbänke, Flutrinnen, Kolke, Uferabbrüche (91E0*) der weitgehend natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bogenvegetation (91E0*) der weitgehend (9180*) natürlichen lebensraumtypischen hydrologischen Bedingungen (91E0*).Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
91D0* Moorwälder Erhaltung und ggfs. Wiederherstellung naturnaher Birkenmoorwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen Variationsbreite im Gebiet natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen des weitestgehend ungestörten Wasserhaushaltes mit hohem Grundwasserspiegel und Nährstoffarmut der natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bodenvegetation mit einem hohen Anteil von Torfmoosen und Sauergräsern der oligotropher Nährstoffverhältnisse standorttypischer Kontaktbiotope, -übergänge und -mosaikkomplexe zu mesotrophen Birken-Erlen-Brüchen.Keine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges

1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) Erhaltung sauberer Fließgewässer mit kiesig-steinigem Substrat vegetationsarmer sandig-kiesiger Brandungsufer in Seen barrierefreier Wanderstrecken zwischen Seen und ihren Zuflüssen möglichst geringer anthropogener Feinsedimenteinträge von größeren, zusammenhängenden Rückzugsgebieten, in denen die notwendige Gewässerunterhaltung räumlich und zeitlich versetzt durchgeführt wird bestehender PopulationenKeine Beeinträchtigung, da außerhalb eines räumlichen und funktionalen Zusammenhanges
1318 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Erhaltung aller Wochenstuben störungsarmer Fließgewässersysteme und größerer Gewässer- mit naturnahen Uferbereichen und offenen Wasserflächen von Jagdgebieten mit reichem Insektenangebot von Stollen und Bunkern und anderen unterirdischen Quartieren als Überwinterungsgebiete.Keine Beeinträchtigung, in den vorhandenen Gebäudebestand sowie Fließgewässersysteme wird nicht eingegriffen
4056 Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) Erhaltung Erhaltung der natürlichen Lebensräume wie meso- bis eutrophe Seen, klare wasserpflanzenreiche Altgewässer und Kalkflachmoore sowie der Sekundärlebensräume wie nährstoffarme, wasserpflanzenreiche Gräben und Torfstiche in der Kulturlandschaft Erhaltung naturnaher Röhrichtgürtel und Verlandungsbereiche der Seen Erhaltung unterseeischer Characeenwiesen und Wasserpflanzenbestände in Seen Erhaltung naturnaher Niedermoore und Sümpfe im Bereich oligo- bis mesotropher, vergleichsweise basenreicher, oft kalkhaltiger nass-feuchter oder quelliger Moor- und Gleyböden (Kalkflachmoore) und ihres natürlichen Wasserregimes Erhaltung sonnendurchfluteter, nährstoffarmer und wasserpflanzenreicher Flachwasserbereiche in Altgewässern und Weihern Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Gräben durch extensive Grabenpflege unter Vermeidung der weiteren Absenkung des Grundwasserspiegels Erhaltung bestehender Populationen in den natürlichen Lebensräumen durch die möglichst ungestörte und naturnahe Entwicklung der Habitate.Zwischen dem Plangebiet und dem Uferstreifen des Großen Plöner Sees oder angrenzenden naturnahen Feuchtbereiche befindet sich die Stadtbeker Straße sowie ein 35 m breiter, besiedelter Streifen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungshabitate oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten der bauchigen Windelschnecke sind nicht zu erwarten.
Erhaltungsgegenstand und Erhaltungsziel der Arten von BedeutungPrognose
1166 Kammmolch (Triturus cristatus) 1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) Erhaltung eines Mosaiks verschiedener Stillgewässertypen in enger räumlicher Nachbarschaft von flachen und stark besonnten Reproduktionsgewässern ohne Fischbesatz in Wald und Offenlandbereichen für die Rotbauchunke von fischfreien, ausreichend besonnten und über 0,5 m tiefen Stillgewässern mit strukturreichen Uferzonen in Wald- und Offenlandbereichen für den Kammmolch Sicherung einer hohen Wasserqualität in den Reproduktionsgewässern von Nahrungshabitaten, insbesondere Feuchtbrachen und Stillgewässer fortgeschrittener Sukzessionsstadien von geeigneten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer, insbesondere natürliche Bodenstrukturen, strukturreiche Gehölzlebensräume, Lesesteinhaufen u.ä. geeigneter Sommerlebensräume wie extensiv genutztem Grünland, Brachflächen, Gehölzen u.ä. von durchgängigen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen bestehender Populationen.Zwischen dem Plangebiet und dem Uferstreifen des Großen Plöner Sees oder angrenzenden naturnahen, geeigneten Sommerlebensräumen befindet sich die Stadtbeker Straße sowie ein 35 m breiter, zumeist besiedelter Streifen. Die vorhandenen Siedlungsfläche sowie die östlich angrenzenden großschlägigen Ackerflächen weisen nur geringe Eignung als möglicher Teillebensraum oder als Wanderkorridor auf. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungshabitate oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Kammmolchen oder Rotbauchunken sind nicht zu erwarten.
1355 Fischotter (Lutra lutra) Erhaltung großräumig vernetzter Systeme von Fließ- und Stillgewässern mit weitgehend unzerschnittenen Wanderstrecken entlang der Gewässer naturnaher, unverbauter und störungsarmer Gewässerabschnitte mit reich strukturierten Ufern der Durchgängigkeit der Gewässer der natürlichen Fließgewässerdynamik einer gewässertypischen Fauna (Muschel- Krebs- und Fischfauna) als Nahrungsgrundlage, bestehender PopulationenDie besiedelten Bereiche des Plangebietes stellen keinen geeigneten Lebensraum für den Fischotter dar. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungshabitate oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit des Erhaltungszustandes des Fischotters nicht zu erwarten.

Prognose: Die formulierten Erhaltungsziele des FFH_Gebietes DE 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ werden durch die Vorgaben des geplanten Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt.

Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“:

Für das Vogelschutzgebiet ist dieses Ziel formuliert: „Erhaltung des Gebietes mit dem Großen Plöner See als größten Binnensee Schleswig-Holsteins und kleinen Nebenseen mit zahlreichen teils bewaldeten Inseln und ausgedehnten Flachwasserbereichen als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung mit Brut-, Rast- und Mauserlebensraum für viele wassergebundenen Vogelarten. Hierfür sind u. a. störungsarme Gewässerbereiche während der Mauser- und Rastzeit zu erhalten. Das für Schleswig- Holstein bedeutendste binnenländische Brutvorkommen der Flussseeschwalbe sowie eine bedeutende Nonnenganskolonie auf dem Ruhlebener Warder ist zu erhalten. Weiterhin ist die Erhaltung von im Hohenrader Forst (Suhrer See) befindlichen Brutplätzen des Wespenbussards, Mittel- und Schwarzspechtes sowie Zwergschnäppers sicherzustellen.“

Vogelarten innerhalb des FFH-Gebietes nach Anhang I und Art. 4 (2) Vogelschutz-RL

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Gänsesäger (Mergus merganser) Haubentaucher (Podiceps cristatus) Kormoran (Phalacrocorax carbo) Mittelspecht (Dendrocopus medius) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Seeadler (Haliaeetus albicilla) Uhu (Bubo bubo) Weißwangengans (Branta leucopsis) Wespenbussard (Pernis apivorus) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Eisvogel (Alcedo atthis) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Kiebitz (Vanellus vanellus) Kolbenente (Netta rufina) Mittelsäger (Mergus serrator) Neuntöter (Lanius collurio) Reiherente (Aythya fuligula) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Schnatterente (Anas strepera) Zwergschnäpper (Ficedula parva)

Prognose: In die genannten Lebensräume (ausgedehnte Flachwasserbereiche, störungsarme Gewässerbereiche sowie den Hohenrader Forst) wird infolge der Bauleitplanung nicht eingegriffen. Das Plangebiet erstreckt sich vielmehr über bereits besiedelte und bebaute Flächen. Angrenzend befinden sich weitere bebaute Grundstücke und in weiterem räumlichen Zusammenhang der Große Plöner See sowie landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen. Die formulierten Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“ sowie die Nahrungshabitate, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der genannten Vogelarten werden durch die Vorgaben des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt.

Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte

Unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes ist auszuschließen, dass der B-Plan Nr. 41 der Gemeinde Bosau im Zusammenwirken mit den vorhandenen Belastungen zu erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes führen kann. Dies ist nicht zu erwarten, da es sich bei der betroffenen Fläche bereits um bebaute Grundstücke handelt und da das Plangebiet durch eine vorhandene Straße von der Fläche des FFH-Gebietes abgegrenzt ist. Eine direkte oder indirekte Beeinträchtigung der Lebensräume innerhalb des FFH-Gebietes konnte ausgeschlossen werden. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Tierwelt durch die Vorgaben des Bebauungsplanes ist nicht zu erwarten.

Folgende B-Pläne und Projekte befinden sich derzeit im Nahbereich des FFH-Gebietes in Planung oder Umsetzung (Quelle: Kartenportal und Geodaten Ostholstein, Abfrage Oktober 2022):

https://service.kreis-oh.de/portal/apps/webappviewer/index.html?id=8f462dedeea648ceb194c00f43bd78e9

B-Plan/ProjektVorhabenkurzbeschreibungPrognose
Bosau
B33, 1.Ä „Edeka“B-Plan schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Edeka-MarktesKeine Auswirkungen, da keine Eingriffe in das FFH-Gebiet; Entfernung zum FFH-Gebiet ca. 3,8 km
B32 „Jugendfreizeitstätte DJO-Heim“Planungsrechtliche Sicherung des DJO-HeimesKeine Auswirkungen, die Planung ruht derzeit.

Weitere Projekte oder Planungen sind im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Geltungsbereich des B-Planes Nr. 41 nicht bekannt

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Darstellungen und Festsetzungen des B-Planes Nr. 41 sind mit den formulierten Erhaltungszielen des FFH-Gebietes Nr. 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ und des Vogelschutzgebietes Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“ verträglich bzw. mit seinen Schutzzwecken vereinbar. Auch sind keine erheblichen Auswirkungen auf die sonstigen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse oder auf die sonstigen Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu erwarten. Alle formulierten Schutzziele können weiterhin erreicht werden bzw. erreichte Ziele gehen bei einer Realisierung der Darstellungen und Festsetzungen des B-Planes Nr. 41 nicht verloren. Der Aufbau eines kohärenten ökologischen Netzes (Natura 2000) und eines „günstigen Erhaltungszustandes“ wird nicht eingeschränkt.