Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP 2021)

Der Planbereich der Gemeinde Brodersby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als Bestandteil des ländlichen Raumes sowie in einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

Nach Ziffer 4.7.1 Abs. 3 LEP 2021 soll dem Tourismus und der Erholung in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies soll bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben berücksichtigt werden. Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung sollen hier Vorrang vor einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebots beziehungsweise dem Bau neuer Anlagen haben. Zusätzliche Kapazitäten sind möglich, wenn sie eine Struktur- und / oder Qualitätsverbesserung des Angebots bewirken.

Nach Ziffer 4.7.3 Abs. 4 LEP 2021 dienen Ferienhäuser und -wohnungen überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur touristischen Nutzung. Dementsprechend ist ihre Lage, Größe und Ausstattung auch für längere Urlaubsaufenthalte auszurichten. Um einer Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken, sind die Ferienhausgebiete im Anschluss an vorhandene (gegebenenfalls auch touristisch geprägte) Bauflächen bzw. Ortslagen vorzusehen; sie sollen das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen. Nutzungs- und Betreiberkonzepte sollen für Ferienhausgebiete dauerhaft eine touristisch-gewerbliche Nutzung gewährleisten; ein Dauerwohnen ist auszuschließen.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III

Der Regionalplan für den Planungsraum III 2000 weist das Plangebiet als Bestandteil des ländlichen Raumes sowie als Ordnungsraum für Tourismus und Erholung aus.

Nach Ziffer 4.1 Abs. 3 des Regionalplanes sollen in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung vorrangig die Qualität und die Struktur des touristischen Angebots verbessert sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung durchgeführt werden.

Nach Ziffer 4.1 Abs. 6 des Regionalplanes ist im Ordnungsraum an der Küste Schwansens eine Verlagerung der bestehenden Zelt- und Campingplätze aus den Gewässer- und Erholungsschutzstreifen anzustreben.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Brodersby stellt die Flächen des Plangebietes als Flächen für die Landwirtschaft dar.

In der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die somit notwendige 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.