Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Textliche Festsetzungen

4.1 Dachform und Dachneigung

4.1.1 Es sind nur geneigte Dächer mit Neigungswinkeln von mind. 25 Grad zulässig. Nebendachflächen bis zu 20 % der Dachflächen der jeweiligen Hauptanlagen sind auch mit geringeren Dachneigungen zulässig.

Für die Überdachung des Reitplatzes in Teilbereich 3 sind nur flachgeneigte Sattel- oder Pultdächer mit Dachneigungen bis max. 25 Grad zulässig.

4.1.2 Die Dachflächen sind aus nicht glänzenden und nicht reflektierende Materialien herzustellen.

4.1.3 Solar- und Photovoltaik-Anlagen sind auf den Dachflächen zulässig.