Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa" der Gemeinde Fleckeby

Textliche Festsetzungen

TEXT (TEIL B)

1 Art der baulichen Nutzung

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 15 BauNVO)

1.1 Flächen für den Gemeinbedarf - Feuerwehr und Dörfergemeinschaftshaus

(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)

Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Dörfergemeinschaftshaus' sind folgende Nutzungen zulässig:

(1) Anlagen und Einrichtungen zum Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr sowie bauliche Anlagen, die der Feuerwehr dienen und dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind. Hierzu zählen neben den Fahrzeughallen mit Geräte- und Lagerräumen insbesondere auch Sozialräume, Schulungs- und Seminarräume sowie Stellplätze.

(2) Versammlungsräume im Rahmen eines Dörfergemeinschaftshauses der Gemeinde Fleckeby sowie bauliche Anlagen, die dem Dörfergemeinschaftshaus dienen und dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind. Hierzu zählen insbesondere auch Lagerräume und Stellplätze.