1.2 Bestand
Der Geltungsbereich wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Ein wassergebundener Weg führt von der östlich gelegenen Dorfstraße entlang der nördlich angrenzenden Tennishalle über den Planbereich bis an die westliche und nordwestliche Planbereichsgrenze zur fußläufigen Anbindung der Sportanlagen und der Waldflächen.
Entlang der östlichen Planbereichsgrenze verläuft im Bereich der Hausgärten eine flache Entwässerungsmulde mit angrenzendem Gehölzstreifen.
Im südlichen Abschnitt begrenzt ein Knick den Geltungsbereich nach Osten und Süden.
An der nordwestlichen Planbereichsgrenze beginnt eine Waldfläche, die gemäß Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein als Weidenbruchwald einzuordnen und gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG geschützt ist. Im Bereich des Waldes befinden sich außerhalb des Plangeltungsbereiches mehrere naturnahe Stillgewässer, die durch Gräben miteinander verbunden sind. Zum westlich des Plangebietes gelegenen Gewässer wird die Fläche als Wiese frei von Gehölzen gehalten. Hier wurden mehrere Bänke mit Blick auf das Stillgewässer aufgestellt.
Das Gelände fällt von ca. 8 m über NHN im Bereich der Dorfstraße zunächst recht steil auf Höhen um 4 m über NHN im Bereich der Tennishalle ab. Im Zentrum des Plangebietes ist ein ausgeprägter Moränenhügel mit einer Kuppenhöhe um 6 m über NHN vorhanden. In Richtung Süden und Westen fällt das Gelände von der Kuppe aus stark ab auf Höhen um 1 m über NHN im Niederungsbereiche der Au (außerhalb des Plangebietes) und ca. 3 m über NHN im Süden. Das Gefälle in Richtung Norden und Osten ist flacher ausgebildet und fällt auf Höhen um 4 m über NHN an den Planbereichsgrenzen ab.