Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa" der Gemeinde Fleckeby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Fleckeby liegt gem. Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) im 10 km - Umkreis um das Mittelzentrum Eckernförde und ist in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft dargestellt.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2001

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) weist der Gemeinde Fleckeby eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln, als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben. Die Flächen zwischen Fleckeby und Götheby sind als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft gekennzeichnet. Das Plangebiet liegt am Rande des Naturparkes 'Hüttener Berge' und im Naturpark 'Schlei' sowie in einem großflächigen Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

Gem. der Teil-Fortschreibung des Regionalplanes, Sachthema Windenergie, für den neuen Planungsraum II (29.12.2020) befinden sich im Umkreis von mind. 5 km keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Fleckeby sind die Flurstücke entlang der Dorfstraße als Wohnbauflächen dargestellt. Für den nördlichen Plangeltungsbereich ist die Darstellung eines Sondergebietes enthalten. Die zentralen und südlichen Planbereiche werden als öffentliche Grünfläche (Sportanlage/Tennis und Parkanlage) dargestellt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für den Gemeinbedarf (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch) und als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die somit notwendige 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 05.03.2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.