Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa" der Gemeinde Fleckeby

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Das Grundstück an der Dorfstraße (Flurstück 145/22) im Nordosten des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Fleckeby aus dem Jahr 1982 und dort als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Da die geplante Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus und zur KiTa die im B-Plan 6 festgesetzte Baugrenze beschneidet, wird dieser Teilbereich mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 aufgenommen.

Die übrigen Planbereiche sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 aus dem Jahr 1979 überplant. Hier werden neben Stellplätzen und Verkehrsflächen (Fußwege und Erschließungsstraßen) überwiegend Grünflächen (Parkanlage) festgesetzt. Für den zentralen Plangeltungsbereich des B-Planes Nr. 16 wird auf dem hier vorhandenen Hügel im B-Plan Nr. 5 eine Grünfläche "Sportanlage / Tennis" festgesetzt.

Bezüglich der genannten Teilbereiche werden die bestehenden Festsetzungen der B-Pläne Nr. 5 und 6 durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 16 ersetzt.

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Gem. Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II liegt der Planbereich angrenzend an einen Schwerpunktbereich eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.

Nach Karte 2 liegt das Plangebiet im Naturpark "Schlei", in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie in einem Landschaftsschutzgebiet.

Gem. Karte 3 liegt der Planbereich in einem Gebiet mit klimaintensiven Böden und grenzt an ein Hochwasserrisikogebiet (Küstenhochwasser).

1.4.5 Landschaftsplan der Gemeinde Fleckeby

Im Landschaftsplan der Gemeinde Fleckeby sind die damals vorhandenen Nutzungen (Grünland/Wohnflächen/Tennis) und der zentrale Hügel sowie ein Denkmal dargestellt. Im Entwicklungsplan findet sich für das Plangebiet die Darstellungen eines archäologischen Denkmals auf einer Grünlandfläche.

Inzwischen haben archäologische Voruntersuchungen gezeigt, dass es sich bei dem Hügel nicht um ein Denkmal handelt.