1.4.4 Bestehende Bebauungspläne
Das Grundstück an der Dorfstraße (Flurstück 145/22) im Nordosten des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Fleckeby aus dem Jahr 1982 und dort als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Da die geplante Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus und zur KiTa die im B-Plan 6 festgesetzte Baugrenze beschneidet, wird dieser Teilbereich mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 aufgenommen.
Die übrigen Planbereiche sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 aus dem Jahr 1979 überplant. Hier werden neben Stellplätzen und Verkehrsflächen (Fußwege und Erschließungsstraßen) überwiegend Grünflächen (Parkanlage) festgesetzt. Für den zentralen Plangeltungsbereich des B-Planes Nr. 16 wird auf dem hier vorhandenen Hügel im B-Plan Nr. 5 eine Grünfläche "Sportanlage / Tennis" festgesetzt.
Bezüglich der genannten Teilbereiche werden die bestehenden Festsetzungen der B-Pläne Nr. 5 und 6 durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 16 ersetzt.