Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa" der Gemeinde Fleckeby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Hüttener Vorland" sowie im Naturpark "Schlei".
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Der nordwestlich angrenzende Bruchwald ist gem. Landeswaldgesetz und gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG geschützt und zu berücksichtigen.
  • Die nächstgelegenen Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei" ca. 0,3 km nördlich des Plangebietes.
  • Teile des Plangebietes liegen im Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 WHG. In diesen Gebieten besteht ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko durch Schlei-Hochwasser (Meeresüberflutungen).

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um innerhalb des Geltungsbereiches auf einer Gesamtfläche von ca. 1,47 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Fleckeby entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

2.1 Feuerwehr

Die Gemeinde Fleckeby muss nach den Hinweisen der Feuerwehrunfallkasse ihr Feuerwehrgerätehaus im Ortskern erweitern oder durch einen Neubau ersetzen. Wesentliche Gründe hierfür sind die zu kleinen Hallentore für die größer werdenden Fahrzeuge, die Anordnung und Anzahl von Umkleideräumen und sanitären Anlagen sowie die nicht vorhandene Trennung des zu- und abfahrenden Verkehrs im Einsatzfall. Zudem reicht die Anzahl der vorhandenen Stellplätze nicht mehr aus.

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus liegt verkehrsgünstig in der Nähe der Bundesstraße 76. Allerdings ist das derzeit genutzte Grundstück deutlich zu klein, um die unbedingt erforderlichen baulichen Erweiterungen unterzubringen. Insbesondere die PKW der Feuerwehrkameraden können schon heute nicht ausreichend auf dem Grundstück abgestellt werden und blockieren teilweise im Einsatzfall die Straße "Hirschholm". Weiterhin wird das Grundstück in Richtung Osten durch die Au beschränkt und ist entsprechenden Hochwasserrisiken und starker Bodenfeuchte ausgesetzt. Die Gemeinde hat die Möglichkeiten geprüft, benachbarte Flächen hinzu zu kaufen. Diese stehen jedoch aktuell nicht zur Verfügung.

Folglich muss das Feuerwehrgerätehaus an eine andere Stelle des Gemeindegebietes verlagert werden. Dieser neue Standort sollte möglichst zentral im Gemeindegebiet der zweigeteilten Gemeinde Fleckeby liegen und eine gute Verkehrsanbindung ermöglichen.

Der Standort südlich der Tennishalle liegt zwischen den Ortslagen Fleckeby und Götheby-Holm mit kurzer Entfernung zur B 76 und ermöglicht so eine schnelle Erreichbarkeit des gesamten Gemeindegebietes im Einsatzfall. Gleichzeitig ist eine gewisse Entfernung zu den benachbarten Wohngrundstücken und eine Vorbelastung durch die benachbarten Sportstätten gegeben, wodurch weniger Konflikte im Bereich des Immissionsschutzes erwartet werden.

Der Plangeltungsbereich ist zudem bereits durch bestehende Bebauungspläne (Nrn. 5 und 6) seit vielen Jahren (1979 bzw. 1982) überplant und nimmt dementsprechend keine unbeplanten Bereiche in neu Anspruch.

Die aktuelle Vorhabenplanung für die Feuerwehr sieht den Neubau einer Fahrzeughalle für vier Einsatzfahrzeuge sowie eines großen Sozialtraktes mit Umkleiden und Sanitärräumen für Damen und Herren und für die Jugendfeuerwehr vor. Weiterhin soll neben ausreichend dimensionierten Lager- und Technikräumen auch ein Besprechungsraum entstehen. Ein großer Versammlungsraum mit angrenzender Küche soll zusätzlich für genutzt werden können. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan einen gewissen Spielraum für mögliche zukünftige Erweiterungen der Fahrzeughalle vorhalten, für den Fall, dass die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby in einigen Jahren zusätzliche Fahrzeuge aufgrund neuer Bestimmungen der Feuerwehrunfallkasse anschaffen müsste.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in § 2 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) dargelegten Grundsätzen, wonach die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen haben.