Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa" der Gemeinde Fleckeby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Dörfergemeinschaftshaus

Die Gemeinde Fleckeby hat am 17.06.2021 die Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes "Fleckeby bleibt kernig!" beschlossen.

Das Konzept des Planungsbüros für Stadt und Region aus Flensburg kommt zusammenfassend für die Feuerwehr und das Dörfergemeinschaftshaus zu folgenden Ergebnissen:

Die Verlagerung des Feuerwehrstandortes südlich der Tennishalle bietet die Möglichkeit, das Zentrum für Dorfgemeinschaft und Freizeit erheblich aufzuwerten. Vorgesehen ist der Neubau eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses mit Saal.

Der nachfolgende Lageplan [gem. Konzept] sieht die Errichtung einer Fahrzeughalle für vier Einsatzfahrzeuge vor, in der die drei Fahrzeuge sowie ein Anhänger der Feuerwehr untergebracht werden sollen. Die Planung berücksichtigt einen bedarfsgerechten Sozialtrakt mit Umkleiden und Duschen für Männer und Frauen sowie für die Jugendfeuerwehr. Zudem sind Lagerräume und Werkstätten, eine Kleiderkammer und die Einrichtung eines Besprechungsraumes geplant.

Der westliche Teil des Gebäudes soll sowohl für Schulungen, Veranstaltungen der Feuerwehr als auch für Proben, Kurse, Seminare und Treffen der Vereine und Verbände sowie für Festlichkeiten der Dorfgemeinschaft zur Verfügung stehen. Dafür ist die Einrichtung eines Saales für bis zu 150 Personen mit angegliederter Küche vorgesehen. Um unterschiedliche Nutzungen parallel abhalten zu können, soll die Unterteilung des Saals in zwei Räume durch eine mobile Trennwand möglich sein.

Das Dorfgemeinschaftshaus soll ständiger Probensitz der musischen Vereine (Original Schlei-Blasorchester, Männergesangsverein Eintracht Fleckeby, Frauenchor Fleckeby) sein, um einen neuen Stammsitz zu schaffen, an dem ein konfliktfreies Üben möglich ist.

An den nördlich gelegenen Kursraum ist ein Lagerraum für Vereinsmaterialien angegliedert.

Mit dem Neubau wird der Brandschutz der Gemeinde zukunftsfähig entwickelt. Zugleich wird das Zentrum der Dorfgemeinschaft durch zusätzliche Räume erheblich aufgewertet und damit die verbindende Wirkung zwischen den beiden Ortsteilen Fleckeby und Götheby gestärkt.

2.3 Kindertagesstätte

Als weitere öffentliche Einrichtungen in Fleckeby sind die bestehenden Kindertagesstätten in der Gemeinde an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Derzeit gibt es drei Kinderbetreuungseinrichtungen: einen Waldorf-Kindergarten im Ortskern, einen evangelischen Kindergarten im Nordwesten Fleckebys und seit einigen Jahren die gemeindliche Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren (Krippe) im Sportlerheim.

Bauliche Erweiterungen der bestehenden Kindergärten und der Krippe sind aufgrund der geringen Grundstücksgrößen an den Standorten nicht möglich, sodass derzeit die Bildung weiterer benötigter Kindergartengruppen nicht umgesetzt werden kann.

Um sowohl den o.g. Ansprüchen zu genügen als auch den Anforderungen durch das neue KiTa-Gesetz gerecht zu werden, plant die Gemeinde Fleckeby den Neubau einer gemeindlichen KiTa, die genügend zusätzliche Gruppenräume bereitstellen und ggf. auch die Krippen-Gruppe mit eingliedern kann. Diese KiTa sollte an beide Ortsteile gut verkehrlich angebunden sein und eine ausreichende Größe für Außenspielbereiche und eventuell zukünftig erforderliche bauliche Erweiterungen bieten.

Die Lage zwischen den beiden Ortsteilen bietet die Möglichkeit, auch eine räumliche Nähe zur Schule, zum Sportplatz und zur Sporthalle herzustellen, wodurch hier neue Synergieeffekte entstehen können.

Um die geplanten Nutzungen Feuerwehr mit Dörfergemeinschaftshaus und die Kindertagesstätte im Plangebiet unterzubringen und gleichzeitig die umweltrelevanten Belange innerhalb des Plangeltungsbereiches zu berücksichtigen, sollen die geplanten Baukörper möglichst weit im Osten des Plangeltungsbereiches untergebracht werden. So kann neben dem Waldabstandsstreifen im Nordwesten und den Knickschutzstreifen im Süden auch die Hügelkuppe im Zentrum und die prägnante Hanglage im Westen des Hügels von Bebauung freigehalten werden. Ferner wird so auch großzügig der vorhandene Biotopverbund entlang der Großen Hüttener Au berücksichtigt. Durch die Lage der Baukörper im Osten ergibt sich zudem auch eine bessere städtebauliche Anbindung an die bestehende Siedlung.

Da das überplante Grundstück aufgrund seiner Lage und seiner Größe die Möglichkeit bietet, beide erforderlichen gemeindlichen Einrichtungen nebeneinander unterzubringen, und auch die gegebenen Beschränkungen durch die Topographie und den Biotopschutz ausreichend berücksichtigen kann, hat sich die Gemeinde Fleckeby dafür entschieden, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Dörfergemeinschaftshaus und der KiTa in diesem Bereich durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 bauplanungsrechtlich abzusichern.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 5.2 des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen für die Entwicklung der Daseinsvorsorge, wonach u.a. in allen Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen soll.

2.4 Allgemeines Wohngebiet

Das Flurstück 145/22 (Dorfstraße 6) ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 und dort als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Da die geplante Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus und zur KiTa die damals festgesetzte Baugrenze beschneidet, soll dieser Teilbereich mit überplant werden. Die Baugrenze und die übrigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen den aktuellen Anforderungen angepasst werden.

An der Dorfstraße wird derzeit die Möglichkeit der Unterbringung einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren geprüft. Die Gemeinde begrüßt und unterstützt dieses Vorhaben, das das Versorgungsangebot in der Gemeinde sinnvoll ergänzt.

Da Tagespflegeeinrichtungen als Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 allgemein zulässig sind, ist für die Realisierung dieses Planvorhabens keine Anpassung der bestehenden Gebietsfestsetzung erforderlich. Zudem bleibt durch den Erhalt des Allgemeinen Wohngebietes der bestehende Nutzungsspielraum vorhanden, sodass auch Möglichkeiten für dringend benötigten kleinteiligen Wohnraum weiterhin bestehen bleiben.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde weiterhin den in Ziffer 3.9 des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung hat, wobei die Innenentwicklung zudem die Nutzung von Brachflächen und leerstehenden Gebäuden sowie andere Nachverdichtungsmöglichkeiten umfasst.