Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

Begründung

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Versorgung mit elektrischer Energie ist über das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG sicher gestellt.

Eine Versorgung des Baugebietes mit fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas, wird seitens der Gemeinde nicht angestrebt.

Das Plangebiet wird an das bestehende Versorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen angeschlossen.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation.

Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Urban aus Büdelsdorf erstellen lassen.

Im B-Plangebiet Nr. 18 wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:

  • Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist nach vorheriger Reinigung vorgesehen.
  • Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt. Bei Nebenanlagen mit einem Rauminhalt über 30 m³ sind Gründächer vorgeschrieben.
  • Der Versiegelungsgrad innerhalb des B-Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,25 bzw. 0,30).

Das Baugrundgutachten gibt vor, dass eine Versickerung im gesamten B-Plangebiet möglich ist. Im Bereich der öffentlichen Flächen wird das anfallende Oberflächenwasser gesammelt und über Rigolenfüllkörper versickert. Vor der Einleitung in die Rigolenfüllkörper ist eine entsprechende Reinigungsanlage vorgesehen.

Im Bereich der westlich gelegenen, fußläufigen Verbindung wird aufgrund der wassergebundenen Deckschicht das anfallende Oberflächenwasser größtenteils direkt vor Ort versickern.

Am Ende der fußläufigen Verbindung besteht zudem ein natürlicher Tiefpunkt, an dem sich letztendlich das Oberflächenwasser sammelt und versickert.

Die Auswertung der Wasserhaushaltsbilanz zeigt, dass zukünftig im B-Plangebiet gegenüber dem Referenzzustand mehr Wasser der Versickerung zugeführt wird.

Eine Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist lediglich im nördlichen Bereich des Schmiederedders, wie auch bereits im Bestand, vorgesehen. Aufgrund der Höhenverhältnisse kann keine Anbindung an die geplanten Rigolenfüllkörper erfolgen.

Daher wird das anfallende Oberflächenwasser der Fläche gesammelt und über Rohrleitungen dem bestehenden Regenwasserkanal in der Alten Landstraße zugeführt. Die hydraulische Mehrbelastung ist marginal, da dieser Bereich bereits größtenteils zur Alten Landstraße entwässert.

Der Anschluss des Plangebietes an das Telekommunikationsnetz wird durch den 'Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee' gewährleistet.

Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Kosel durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Hierbei soll die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude an der Straßenkante nicht mehr als 75 m betragen.

3.7 Immissionsschutz

Zur Ermittlung möglicher Beeinträchtigungen des Plangebietes durch Lärmimmissionen (hier: Schießstand) wurde von der Schallschutz Nord GmbH eine Prognose von Schallimmissionen erstellt. Diese kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Die Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens ergaben, dass beim Betrieb des Kleinkaliber-Schießstandes der Immissionsrichtwert der TA Lärm von tagsüber 55 dB(A) überschritten wird. Die Schallimmissionen der übrigen Betriebe (wie z.B. Feuerwehr, Lebensmittelgeschäft, Kindertagesstätte und Gaststätte) liegen deutlich unter dem Immissionsrichtwert der TA Lärm und haben keinen Einfluss auf die Gesamtsumme aller Schallimmissionen, die auf das geplante Wohngebiet einwirken. Nach Durchführung von Schallschutzmaßnahmen für den Schießstand ist davon auszugehen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm unterschritten wird.

Deshalb sind Schallschutzmaßnahmen am Schießstand erforderlich.

In einer Besprechung mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kosel, dem Vorstand des Schützenvereins und einem Schießstandsachverständigen wurde beschlossen, den Schießstand einzuhausen. Die Wände des Schießstandes sollen gemauert werden und das Dach eine Stahlbetonplatte erhalten. Wände und Dach sollten ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens 30 dB(A) erhalten (Flächengewicht mindestens 40 kg/m2). Zu- und Abluftöffnungen des Schießstandes erhalten ein Einfügungsdamm-Maß von 20 dB(A). Nach Durchführung der Arbeiten wird eine ergänzende Schallpegelmessung empfohlen.

3.8 Natur und Landschaft

Da der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Kosel nach dem Verfahren der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Zu berücksichtigen sind jedoch der Biotop- und der Artenschutz.

Schottergärten

Gem. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) sind die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke

  1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
  2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.

Folgende Hinweise sind hierbei zu beachten:

Die Freiflächen können mit Rasen oder Gras, Gehölz, anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein. Plattenbeläge, Pflasterungen und dergleichen sind allenfalls dann zu den Grünflächen zu zählen, wenn sie eine verhältnismäßig schmale Einfassung von Beeten usw. darstellen. Die Wahl der Art und Beschaffenheit der Grünflächen bleibt den Verpflichteten überlassen. Auf den Flächen muss jedoch die Vegetation überwiegen, sodass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maße zulässig sind. Es ist dabei unerheblich, ob Schottenflächen mit oder ohne Unterfolie ausgeführt sind. Sie sind keine Grünflächen im Sinne des Bauordnungsrechts, soweit auch hier die Vegetation nicht überwiegt.

Die Anlage sog. Schottergärten ist somit regelmäßig unzulässig.

Versickerung/Verdunstung

Zur Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz hat die Gemeinde Kosel bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Festsetzung, dass das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser durch geeignete Vorkehrungen auf den Baugrundstücken zu versickern ist.
  • Festsetzungen zur Pflanzung von Laubbäumen im Bereich der öffentlichen Parkplätze.
  • Festsetzung, dass die Stellplätze und Zufahrten nur mit wasserdurchlässigem Aufbau und mit offenen Fugen hergestellt werden dürfen.
  • Festsetzung, dass Garagen, Carports und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO ab einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ mit einem Gründach versehen werden müssen.
  • Festsetzung einer GRZ von 0,30 bzw. 0,25 zur Begrenzung der zulässigen Versiegelung im Plangebiet.
  • Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche von 5,50 m (einschl. der Bordsteine) zur Begrenzung der Versiegelung im öffentlichen Bereich.

Baumpflanzung

Zur Durchgrünung des Plangebietes und der Förderung der Verdunstungsrate wird die Pflanzung von Straßenbäumen vorgesehen. Die Standorte dieser Bäume sind in der Planzeichnung gekennzeichnet. Gepflanzt werden kleinkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von 16 cm.