6 Baugestalterische Festsetzungen
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)
6.1 In den Baufeldern 2, 3, 4 und 6 ist eine Dacheindeckung der zum Wirtschaftshof ausgerichteten Dachflächen nur mit Reet zulässig.
6.2 Die Hauptdächer der Hauptgebäude sind
- im Baufeld 1 nur als Satteldächer,
- in den Baufeldern 2, 3, 4 und 6 nur als Krüppelwalmdächer und
- im Baufeld 5 nur als Walmdach
zulässig.
6.3 Die exakte Ausgestaltung, die exakten Farbgebungen und deren Glanzeffekte sind im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären. Für Baudenkmale sind zunächst die Materialien und Farbgebungen maßgeblich, mit denen das Gebäude errichtet worden ist.