Planungsdokumente: Gemeinde Schillsdorf - Bebauungsplan Nr. 22 "Schwarzer Weg"

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Vermehrte Baugesuche aus dem Ort veranlassten die Gemeindevertretung Schillsdorf dazu, im Rahmen der Planung bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ort bestehen zurzeit keine Möglichkeiten, Baulandreserven bzw. Innenentwicklungspotenziale zeitnah zu aktivieren. Die wachsende Nachfrage kann durch die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale nicht befriedigt werden. Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 begegnet werden.

Vor der Ausweisung neuer Wohnbauflächen mittels einer Bauleitplanung ist die Gemeinde angehalten, zunächst zu prüfen, ob die Bedarfe an Bauland nicht über Maßnahmen der Innenentwicklung gedeckt werden können. Dem ist die Gemeinde durch die Durchführung einer Baulückenerfassung im Jahr 2015 nachgekommen (siehe unten). Dargestellt wurden in der unten aufgeführten Übersichtskarte darüber hinaus die rechtskräftigen Bebauungspläne. Unbebaute Grundstücke in Bereichen, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, konnten nur vereinzelt im 'Kirchenweg', entlang der 'Dorfstraße' und im 'Tannenweg' ausgemacht werden. Die mit Nr. 1 versehene Fläche, die Anlass der Erfassung der Innenbereichspotenziale war, ist mittlerweile ebenfalls vollständig bebaut (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19).

Für Bauwillige stand bereits 2015 im Geltungsbereich rechtskräftiger oder planreifer Bebauungspläne keine Baugrundstücke als Angebot zur allgemeinen Verfügung. Die im Ort gelegenen Bebauungspläne Nr. 1 bis Nr. 4 waren bereits seit längerem weitestgehend bebaut und die noch vorhandenen Bauflächen in den Plangebieten stehen eigentumsbedingt nicht für eine Bebauung zur Verfügung. Auch die sonstigen potenziell geeigneten Flächen innerhalb der Innenbereichssatzungen befinden sich in Privateigentum und waren bisher auf dem freien Markt nicht verfügbar bzw. kommen aus immissionsschutz-rechtlichen Gründen für eine Bebauung nicht in Betracht.

Nach Erfassung der Baulücken wurde die Verfügbarkeit der Flächen für den freien Markt bei den Eigentümern abgefragt. Die Abfrage erfolgte differenziert in 'Fläche steht zur Verfügung', 'Fläche steht mittelfristig zur Verfügung' und 'Fläche steht langfristig zur Verfügung'. Zusätzlich wurde abgefragt, ob die verfügbaren Flächen für jeden Bauinteressenten angeboten werden oder ob eine Bebauung nur für den Eigenbedarf in Betracht kommt.

Von den damals kartierten Baulücken stehen nur noch die Baulücke Nr. 2 und die Baulücke Nr. 5 zur Verfügung. Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 9 'Dorf Bokhorst' des ehemaligen Amtes Bokhorst aus dem Jahr 1989 wurden die 6 Bauplätze nördlich 'Kirchenweg' auf dem Flurstück 45/2 nach wie vor nicht bebaut (siehe Ziffer Nr. 9 der nachfolgenden Übersichtskarte). Es handelt sich um einen stark bewachsenen Apfelgarten, der nach dem Willen des Eigentümers und der Gemeinde auch zukünftig nicht mehr für eine Bebauung vorgesehen ist. Länger anhaltender Wohnungsleerstand, leer stehende oder in Zukunft leer fallende Hofstellen innerhalb des Gemeindegebietes existieren nicht.

Übersichtskarte der geprüften Innenbereichspotenziale (Stand 2015)

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für den örtlichen Bedarf über die wenigen Innenbereichspotenzialflächen nicht gedeckt werden können. Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 begegnet werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die wohnbauliche Entwicklung sinnvoll zu lenken und das Angebot für den örtlichen Wohnungsbedarf zu verbessern. Obwohl am Rande des Siedlungsgebietes gelegen, weist das Plangebiet eine gute Erschließungslage und eine direkte Anbindung an das Siedlungsgefüge auf. Die Fläche ist von drei Seiten durch bauliche Strukturen umrahmt. Insgesamt können im Plangebiet bis zu sechs neue Wohngebäude entstehen.

2.2 Ziele der Planung

Die Gemeinde beabsichtigt, ein neues Wohngebiet für den örtlichen Bedarf auszuweisen. Die städtebaulichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

  • Bereitstellung von nahbereichstypischen Baugrundstücken mit einer festgesetzten Mindestgröße;

  • planerische Berücksichtigung des gesetzlichen Biotopschutzes (Knick im Westen).

3. Inhalte des Bebauungsplanes